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(>Anerkannt? / >Veranlassung gegeben?) (VKH: >für Antrag?/ >für Anerkenntnis?) (>§ 93 ZPO im Kontext) 2. Im Vorverfahren / 3. Sofortig noch im ersten Termin? / 4. Sonstige Zweifelsfälle 1. Grundsätze: (>Veranlassung gegeben?) a. Gesetzeslage: ".. fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt" (§ 93 ZPO). b. In Familiensachen anwendbar? (a) Eheverfahren: Nein (§ 113 IV Nr.6 FamFG >Text). (b) FG-Verfahren: Nein (arg. §§ 80 ff FamFG >Text). (c) Streitverfahren: (ca) Unterhalt: Nur indirekt im Rahmen von § 243 S.2 FamFG (dazu) und mit geänderter Terminologie (dazu). (cb) Ansonsten: Ja, entsprechend (§ 113 I 2 FamFG >Text), OLG Oldenburg DRsp 2012/4681 = FamRZ 2012,326. Aber mit geänderter Terminologie (dazu). c. Veranlassung zur Klage gegeben? >Dazu. d. Was ist stets vorab zu prüfen? (a) Anerkannt? § 93 ZPO gilt auch dann, wenn das Anerkenntnis "ohne Anerkennung einer [...]
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