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(>Anerkenntnis sofortig? / >Nach Auskunftsverlangen) (VKH: >für Antrag?/ >für Anerkenntnis?) (>§ 93 ZPO im Kontext) 2. Fallgruppen: Veranlassung gegeben? 1. Grundsätze: (>Sofort anerkannt?) a. Gesetzeslage: "Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last .." (§ 93 ZPO). b. In Familiensachen anwendbar? (a) Eheverfahren: Nein (§ 113 IV Nr.6 FamFG >Text). (b) FG-Verfahren: Nein (arg. §§ 80 ff FamFG >Text). (c) Streitverfahren: (ca) Unterhalt: Nur indirekt im Rahmen von § 243 S.2 FamFG (dazu) und mit geänderter Terminologie (dazu). (cb) Ansonsten: Ja, entsprechend (§ 113 I 2 FamFG >Text), OLG Hamm DRsp 2011/10476 = FamRZ 2011,1749, OLG Oldenburg DRsp 2012/4681 = FamRZ 2012,326. Ja beim (vorzeitigen) Zugewinnausgleich, OLG Karlsruhe DRsp 2013/1308 = FamRZ 2012,1967. Aber mit geänderter Terminologie (dazu). c. Was ist stets vorab zu prüfen? (a) Was [...]
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