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(Unt-Verfahren / Hauptmenü ) (>Streitsachen allg. / >FG-Fälle bei Unterhalt / >Bei Zuständigkeitsstreit) (>Früher) (>§ 231 FamFG im Kontext) 1. Gesetzliche Definitionen für familienrechtliche Unterhalts-Streitsachen: a. Bei Eheleuten, Verwandten und Eltern: (a) § 111 Nr.8 FamFG: "Familiensachen sind .. 8. Unterhaltssachen .." (b) § 112 FamFG: "Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen: 1. Unterhaltssachen nach § 231 I und [Lebenspartnerschaftssachen] .." (c) § 231 I FamFG: "Unterhaltssachen sind Verfahren, die 1. die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, 2. die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, 3. die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m BGB betreffen." b. Bei Lebenspartnern: (a) § 111 Nr.11 FamFG: "Familiensachen sind .. 11. Lebenspartnerschaftssachen .." (a) § 112 FamFG: "Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen: 1. .. Lebenspartnerschaftssachen [...]
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