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(>Anspruch auf VKV?) (>Früher) 2. Verfahrensregeln 1. Was ist generell zu beachten? a. Antragsformalien: >Dazu. Aufgrund der neuen Terminologie (dazu) ist in der Hauptsache nicht mehr Klage auf Prozesskostenvorschuss zu erheben, sondern ein Antrag auf Verfahrenskostenvorschuss zu stellen. b. Ist der Antrag fristgebunden? (a) Grundsätze: Ein "Vorschuss" für ein anderes Verfahren kann grds. auch noch nach der dortigen Entscheidung zur Hauptsache zugesprochen werden; diese erledigt das VKV-Verfahren nicht; der Antrag muss zwar vor Abschluss der Instanz (dazu) gestellt sein, kann aber noch später weiterverfolgt werden, OLG Karlsruhe DRsp 2000/6748 LS = FamRZ 2000,431. Ob der Antrag auf VKV vor Abschluss der Instanz rechtshängig sein muss oder ob Verzug genügt, bleibt offen, OLG Koblenz NJWE-FER 2000,2, OLG Zweibrücken FamRZ 2000,757. Wenn S vor Beendigung des zu finanzierenden Verfahrens in Verzug gesetzt wurde, wandelt sich der Anspruch auf VKV in einen [...]
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