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Mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl I, 2594) am 01.01.2005 wurden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zusammengeführt. Seither erhielten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die zwischen 15 und – je nach Geburtsjahr gestaffelt – 65–67 Jahren (§§ 7 und 7a SGB II) alt waren, als Leistung nach SGB II das sogenannte Arbeitslosengeld II. Durch die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen im SGB II (Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes [Bürgergeld-Gesetz] v. 16.12.2022, BGBl I, 2328) werden die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Begriff Bürgergeld bezeichnet (siehe das Stichwort „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Arbeitslosengeld II) nach dem SGB [...]
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