- Abänderung bestehender Ehegattenunterhaltstitel gem. § 36 Nr. 1 EGZPO
- Abänderung gerichtlicher Entscheidungen (§ 238 FamFG)
- Abänderung von Vergleichen und Urkunden (§ 239 FamFG)
- Abänderungsantrag nach § 240 FamFG
- Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes
- Abgeordnetenentschädigung
- Abitur-Lehre-Studium-Fälle (§ 1610 Abs. 2 BGB)
- Abschreibungen
- Abtrennung von Folgesachen
- Abzugsfähige Belastungen
- Abzweigung von Geldleistungen (§ 48 SGB I)
- Additionsmethode
- Aktivlegitimation und Verfahrensführungsbefugnis
- Alkoholabhängigkeit
- Altehen (§§ 58 ff. EheG)
- Altersteilzeit
- Altersunterhalt (§ 1571 BGB)
- Altersvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 3 BGB)
- Anerkenntnis, prozessuales
- Anerkenntnis, sofortiges (§ 243 FamFG, § 93 ZPO)
- Angemessene Erwerbstätigkeit (§ 1574 BGB)
- Angemessener Selbstbehalt
- Anhörungsrüge
- Anrechnungs-/Differenz-/Kombinationsmethode
- Anschlussberufung/Anschlussbeschwerde
- Anschlussunterhalt
- Anschriftensperre
- Anwaltshaftung im Unterhaltsverfahren
- Anwaltskosten im Unterhaltsverfahren
- Anwaltsvergleich (§ 796a ZPO)
- Anwaltszwang
- Arbeitsförderungsgeld nach § 59 SGB IX
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II
- Arbeitslosigkeit, Unterhaltsanspruch wegen (§ 1573 Abs. 1 BGB)
- Arbeitspflicht, gesteigerte (§ 1603 Abs. 2 BGB)
- Arbeitsplatzwechsel
- Arbeitsreduzierung
- Arbeitszimmer
- Aufrechnung (§ 387 BGB)
- Auf- und Abrundung von Unterhaltsbeträgen
- Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)
- Au-pair-Aufenthalt
- Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG)
- Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III
- Ausbildungsobliegenheit (Ehegattenunterhalt)
- Ausbildungsunterhalt (§ 1574 Abs. 3, § 1575 BGB)
- Ausbildungsunterhalt (§ 1610 Abs. 2 BGB)
- Ausbildungsvergütung
- Auskunft (§§ 1605, 1580, 1361 Abs. 4 BGB)
- Auskunftspflicht im Verfahren (§§ 235, 236 FamFG)
- Auslandszulagen
- Auslösungen
- Ausschluss von Ehegattenunterhalt (§ 1579 BGB)
- Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt als (§ 33a EStG)
Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit anzusehen (OLG Hamm v. 12.01.1996 – 10 UF 538/94, FamRZ 1996, 963; Niepmann/Seiler, Rdnr. 743; MünchKomm-BGB/Maurer, § 1572 Rdnr. 15; vgl. auch KG v. 16.02.2001 – 18 UF 4043/00, FamRZ 2001, 1617; OLG Schleswig v. 10.06.1998 – 2 W 99/98, FamRZ 1998, 1328; zur arbeitsrechtlichen Seite dieser Krankheit siehe BAG v. 09.04.1987 – 2 AZR 210/86, NJW 1987, 2956). Unterhaltsrechtlich ist bei einer durch eine Alkoholabhängigkeit verursachten Erwerbsunfähigkeit bzw. eingeschränkten Erwerbsfähigkeit auf Seiten des Berechtigten zu prüfen, ob er seinen Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verwirkt hat (vgl. § 1579 Nr. 4 BGB für den nachehelichen Ehegattenunterhalt, § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 4 BGB für den Trennungsehegattenunterhalt und § 1611 Abs. 1 BGB für den Verwandtenunterhalt), und auf Seiten des Pflichtigen ist zu prüfen, ob ihm fiktive Einkünfte (siehe auch das Stichwort „Fiktive Einkünfte“) zuzurechnen sind. [...]
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