- Versicherungsfall
- Beweislast
- Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls, fingierter Unfall
- Vandalismusschäden
- Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich
- Verhältnis von Unfallschaden zum Haftpflichtschaden
- Pflicht zur Inanspruchnahme der Kaskoversicherung
- Zweckmäßige Inanspruchnahme der Kaskoversicherung
- Grob fahrlässige Herbeiführung des Unfalls
- BAK und die Annahme von grober Fahrlässigkeit
- Geschwindigkeitsüberschreitung und der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
- Rotlichtverstoß und grobe Fahrlässigkeit
- Schwarzfahrt und grobe Fahrlässigkeit
- Verwendungsklausel
- Gefahrerhöhung
- Haftung für Repräsentanten
- Vorschnelle Verwertung/Reparatur, falsche Schadenanzeige
- Unfallflucht als Verletzung einer Obliegenheit
- Fehlende Fahrerlaubnis des Fahrers
- Rennen
- Reifenschäden
- Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
Die Ausführungen beziehen sich auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in der jeweils aktuellen Fassung. Die AKB werden ständig aktualisiert und verändert. Diese Musterbedingungen sind nur fakultativ. Teilweise können sich nicht unerhebliche Abweichungen ergeben, weshalb stets die dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen sind. Der Versicherungsfall in der Teilkaskoversicherung ist definiert in A.2.2.1 AKB 2015 (Stand 28.09.2022). Danach besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: Brand und Explosion, A.2.2.1.1, Entwendung, A.2.2.1.2, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, A.2.2.1.3, Zusammenstoß mit Haarwild, A.2.2.1.4, Glasbruch, A.2.2.1.5, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, A.2.2.1.6. Bei den Bruchschäden [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login