Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit des Versicherers kann auch im Fall einer Gefahrerhöhung durch den Versicherungsnehmer eintreten. Bei vorsätzlicher Gefahrerhöhung ist der Versicherer leistungsfrei; bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung wird gequotelt, § 26 Abs. 1 VVG. Gemäß § 23 Abs. 1 VVG darf der Versicherungsnehmer nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Mangelhafte Einbauten in ein Kraftfahrzeug stellen im Rahmen der Kraftfahrtversicherung nur dann eine subjektive Gefahrerhöhung dar, wenn der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit kennt; dabei trifft den Versicherer im Rechtstreit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur für das Vorliegen der objektiven Umstände, sondern auch für die Kenntnis des Versicherungsnehmers von diesen Umständen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.09.2013 – 12 U 43/13, DAR 2013, 643 für den Fall eines möglicherweise [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen