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Nach A.2.9.3 AKB 2015 besteht kein Versicherungsschutz für zerstörte und beschädigte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter dem Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat. Das Risiko isolierter Reifenschäden könnte vom Versicherer zu marktfähigen Prämien nicht getragen [...]
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