- Anspruchsgrundlagen
- Berechnungsgrundsätze Haushaltsführungsschaden
- Ermittlung des Zeitaufwands für die Haushaltsführung
- Ersparter Eigenanteil beim Tod des haushaltsführenden Partners
- Mitarbeitspflicht von Kindern und Ehegatten
- Bewertung der Hausfrauenleistung
- Aufteilung nach Quoten
- Ersparter Barunterhalt
- Berechnungsbeispiel: Schadensersatzbetrag wegen entgangener Haushaltsführung
- Arbeitszeitbedarf im Verletzungsfall
- Leistungsbewertung bei Verletzung des haushaltsführenden Partners
- Berechnungsbeispiele: Verletzungsfall des haushaltsführenden Partners
- Schadensberechnung bei Einstellung einer Ersatzkraft
- Schadensberechnung bei Verwandtenhilfe
- Schadensberechnung bei auswärtiger Unterbringung der Kinder
- Steuernachteile bei Tötung des haushaltsführenden Partners
- Wiederverheiratung/Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Das Hohenheimer-Verfahren
- Prüfliste zur Ermittlung des Hausarbeitsbedarfs
Eingetragene Lebenspartner sind nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) nach § 2 zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung verpflichtet. Über § 5 findet § 1360 BGB Anwendung, so dass eine Gleichstellung mit den unterhaltsrechtlichen Vorschriften der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt. Insofern gelten hier die Ausführungen zum Haushaltsführungsschaden entsprechend. Zu beachten ist, dass es seit dem 01.10.2017 nicht mehr möglich ist, Lebenspartnerschaften zu begründen. Seit diesem Zeitpunkt schließen auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe, § 1353 Abs. 1 Satz 1 [...]
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