- Anspruchsgrundlagen
- Berechnungsgrundsätze Haushaltsführungsschaden
- Ermittlung des Zeitaufwands für die Haushaltsführung
- Ersparter Eigenanteil beim Tod des haushaltsführenden Partners
- Mitarbeitspflicht von Kindern und Ehegatten
- Bewertung der Hausfrauenleistung
- Aufteilung nach Quoten
- Ersparter Barunterhalt
- Berechnungsbeispiel: Schadensersatzbetrag wegen entgangener Haushaltsführung
- Arbeitszeitbedarf im Verletzungsfall
- Leistungsbewertung bei Verletzung des haushaltsführenden Partners
- Berechnungsbeispiele: Verletzungsfall des haushaltsführenden Partners
- Schadensberechnung bei Einstellung einer Ersatzkraft
- Schadensberechnung bei Verwandtenhilfe
- Schadensberechnung bei auswärtiger Unterbringung der Kinder
- Steuernachteile bei Tötung des haushaltsführenden Partners
- Wiederverheiratung/Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Das Hohenheimer-Verfahren
- Prüfliste zur Ermittlung des Hausarbeitsbedarfs
Nach den zuvor dargelegten Grundsätzen soll die Berechnung des Schadensersatzbetrags wegen entgangener Haushaltsführung am Beispiel der folgenden Familie dargestellt werden: Die durch den Unfall getötete, allein als Hausfrau tätig gewesene Mutter hinterlässt einen Witwer, der als Verwaltungsangestellter ein jahresdurchschnittliches Nettoeinkommen von 1.400 € erzielt; ferner zwei Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren. Der Witwer und die Kinder führen den Haushalt ohne Einstellung einer Ersatzkraft fort. Nähere Angaben über den Umfang der Arbeitsleistung, den die verstorbene Hausfrau vor dem Unfall erbracht hat, liegen nicht vor. Im ersten Schritt ist der Arbeitszeitbedarf festzustellen. Da keine konkreten Angaben vorliegen, wird die Tabelle herangezogen, die auf den allgemeinen, durchschnittlichen Bedarf abstellt, siehe Teil 9.1.11.4. Aufgrund des Berufs und Einkommens des Witwers ist die Familie der mittleren sozialen Schicht zuzuordnen. Für eine Vierpersonenfamilie dieser [...]
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