- Anspruchsgrundlagen
- Berechnungsgrundsätze Haushaltsführungsschaden
- Ermittlung des Zeitaufwands für die Haushaltsführung
- Ersparter Eigenanteil beim Tod des haushaltsführenden Partners
- Mitarbeitspflicht von Kindern und Ehegatten
- Bewertung der Hausfrauenleistung
- Aufteilung nach Quoten
- Ersparter Barunterhalt
- Berechnungsbeispiel: Schadensersatzbetrag wegen entgangener Haushaltsführung
- Arbeitszeitbedarf im Verletzungsfall
- Leistungsbewertung bei Verletzung des haushaltsführenden Partners
- Berechnungsbeispiele: Verletzungsfall des haushaltsführenden Partners
- Schadensberechnung bei Einstellung einer Ersatzkraft
- Schadensberechnung bei Verwandtenhilfe
- Schadensberechnung bei auswärtiger Unterbringung der Kinder
- Steuernachteile bei Tötung des haushaltsführenden Partners
- Wiederverheiratung/Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Das Hohenheimer-Verfahren
- Prüfliste zur Ermittlung des Hausarbeitsbedarfs
Als Alternative zur eigenen Schadensberechnung, wie sie unter den vorangegangenen Teilen dargestellt wurde, gibt es seit Dezember 1989 auch die Möglichkeit, sich hierüber ein Gutachten nach dem sogenannten Hohenheimer Verfahren erstellen zu lassen. Dieses Gutachten wird unter organisatorischer Betreuung des ADAC durch die ergon Ingenieurgesellschaft m.b.H. von Landau und Imhof-Gilde in Stuttgart erstattet. Die Begutachtung beruht auf einer Erhebung, die Landau im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung und des ADAC durchgeführt hat und bei der 300 bayerische Haushalte untersucht wurden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurden mit der Bewertung von 5.000 industriellen Arbeitsplätzen verglichen und hieraus eine Bewertungsmethode entwickelt. Es soll nach der Zielsetzung seiner Autoren eine Alternative zu den bisherigen Berechnungs- und Bewertungsmethoden gleich in mehrfacher Hinsicht bieten: Einmal soll es zu einer gerechteren Bewertung der [...]
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