- Anspruchsgrundlagen
- Berechnungsgrundsätze Haushaltsführungsschaden
- Ermittlung des Zeitaufwands für die Haushaltsführung
- Ersparter Eigenanteil beim Tod des haushaltsführenden Partners
- Mitarbeitspflicht von Kindern und Ehegatten
- Bewertung der Hausfrauenleistung
- Aufteilung nach Quoten
- Ersparter Barunterhalt
- Berechnungsbeispiel: Schadensersatzbetrag wegen entgangener Haushaltsführung
- Arbeitszeitbedarf im Verletzungsfall
- Leistungsbewertung bei Verletzung des haushaltsführenden Partners
- Berechnungsbeispiele: Verletzungsfall des haushaltsführenden Partners
- Schadensberechnung bei Einstellung einer Ersatzkraft
- Schadensberechnung bei Verwandtenhilfe
- Schadensberechnung bei auswärtiger Unterbringung der Kinder
- Steuernachteile bei Tötung des haushaltsführenden Partners
- Wiederverheiratung/Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Das Hohenheimer-Verfahren
- Prüfliste zur Ermittlung des Hausarbeitsbedarfs
Von dem zuvor dargestellten Bewertungsschema ergeben sich Abweichungen für den Fall, dass die Hausfrau/der Hausmann nur verletzt worden ist. Die Ermittlung des Ausfallzeitraums (vgl. Pardey, Grundsätze der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens (Teil 1), SVR 2018, 81 ff.; Freymann, Hausarbeitsschaden bei Verletzung und Tötung – wie geht das Gericht mit dem Vortrag des Klägers um?, zfs 2020, 544 ff.) ist entscheidend durch das inzwischen veröffentlichte (DAR 1991, 401) „Münchner Modell“ erleichtert. Hierbei handelt es sich um die Weiterentwicklung der bisher abgedruckten Tabellen von Reichenbach und Vogel. Diese hatten in Prozent die sich für verschiedene Verletzungsarten ergebende Beeinträchtigung in der Haushaltsführung enthalten. Allerdings war dort lediglich der Durchschnittszeitbedarf berücksichtigt. Zwischenzeitlich vorliegende statistische Erhebungen haben jedoch gezeigt, dass der Arbeitszeitbedarf je nach Haushaltstyp sehr unterschiedlich ist. Dies liegt [...]
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