Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Schwierigkeiten bei der Berechnung des Schadensersatzbetrags bestehen in der Ermittlung und Gewichtung der Berechnungsfaktoren; das System ist relativ einfach: Der für die entgangene Haushaltsführung erforderliche Zeitaufwand wird im Tötungsfall berichtigt um den weggefallenen Anteil für die Versorgung des Getöteten; ferner um den Umfang einer etwaigen Mitarbeitspflicht der übrigen Familienangehörigen (bei Kindern ist eine Begrenzung der Mitarbeitspflicht gegenüber ihren Eltern begrenzt auf das 18. Lebensjahr, BGH, Urt. v. 09.01.2002 – XII ZR 34/00, NJW 2002, 2026). Er wird bewertet nach den Kosten einer vergleichbaren Ersatzkraft. Der hiernach festgestellte Betrag wird – wiederum im Tötungsfall – gekürzt um den auf den Getöteten entfallenden, ersparten Barunterhalt. Dieses Berechnungssystem erfährt in der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Fall des vollständigen Ausfalls des haushaltsführenden Partners allerdings Abweichungen, die sich daraus ergeben, wie [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen