- Anspruchsgrundlagen
- Berechnungsgrundsätze Haushaltsführungsschaden
- Ermittlung des Zeitaufwands für die Haushaltsführung
- Ersparter Eigenanteil beim Tod des haushaltsführenden Partners
- Mitarbeitspflicht von Kindern und Ehegatten
- Bewertung der Hausfrauenleistung
- Aufteilung nach Quoten
- Ersparter Barunterhalt
- Berechnungsbeispiel: Schadensersatzbetrag wegen entgangener Haushaltsführung
- Arbeitszeitbedarf im Verletzungsfall
- Leistungsbewertung bei Verletzung des haushaltsführenden Partners
- Berechnungsbeispiele: Verletzungsfall des haushaltsführenden Partners
- Schadensberechnung bei Einstellung einer Ersatzkraft
- Schadensberechnung bei Verwandtenhilfe
- Schadensberechnung bei auswärtiger Unterbringung der Kinder
- Steuernachteile bei Tötung des haushaltsführenden Partners
- Wiederverheiratung/Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Das Hohenheimer-Verfahren
- Prüfliste zur Ermittlung des Hausarbeitsbedarfs
Die Schwierigkeiten bei der Berechnung des Schadensersatzbetrags bestehen in der Ermittlung und Gewichtung der Berechnungsfaktoren; das System ist relativ einfach: Der für die entgangene Haushaltsführung erforderliche Zeitaufwand wird im Tötungsfall berichtigt um den weggefallenen Anteil für die Versorgung des Getöteten; ferner um den Umfang einer etwaigen Mitarbeitspflicht der übrigen Familienangehörigen (bei Kindern ist eine Begrenzung der Mitarbeitspflicht gegenüber ihren Eltern begrenzt auf das 18. Lebensjahr, BGH, Urt. v. 09.01.2002 – XII ZR 34/00, NJW 2002, 2026). Er wird bewertet nach den Kosten einer vergleichbaren Ersatzkraft. Der hiernach festgestellte Betrag wird – wiederum im Tötungsfall – gekürzt um den auf den Getöteten entfallenden, ersparten Barunterhalt. Dieses Berechnungssystem erfährt in der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Fall des vollständigen Ausfalls des haushaltsführenden Partners allerdings Abweichungen, die sich daraus ergeben, wie [...]
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