- Anspruchsgrundlagen
- Berechnungsgrundsätze Haushaltsführungsschaden
- Ermittlung des Zeitaufwands für die Haushaltsführung
- Ersparter Eigenanteil beim Tod des haushaltsführenden Partners
- Mitarbeitspflicht von Kindern und Ehegatten
- Bewertung der Hausfrauenleistung
- Aufteilung nach Quoten
- Ersparter Barunterhalt
- Berechnungsbeispiel: Schadensersatzbetrag wegen entgangener Haushaltsführung
- Arbeitszeitbedarf im Verletzungsfall
- Leistungsbewertung bei Verletzung des haushaltsführenden Partners
- Berechnungsbeispiele: Verletzungsfall des haushaltsführenden Partners
- Schadensberechnung bei Einstellung einer Ersatzkraft
- Schadensberechnung bei Verwandtenhilfe
- Schadensberechnung bei auswärtiger Unterbringung der Kinder
- Steuernachteile bei Tötung des haushaltsführenden Partners
- Wiederverheiratung/Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Das Hohenheimer-Verfahren
- Prüfliste zur Ermittlung des Hausarbeitsbedarfs
Nach den vorangegangenen Ausführungen, in denen die Schadensberechnung nach den Nettokosten einer fiktiven Ersatzkraft vorzunehmen ist, liegt es nahe, den entsprechenden Bruttobetrag heranzuziehen, wenn tatsächlich eine Ersatzkraft beschäftigt wird. Das gilt allerdings nur mit einer gewissen Einschränkung. Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall § 249 Satz 2 BGB; zu ersetzen ist der für die Beseitigung des Schadens objektiv erforderliche Geldbetrag (BGH, Urt. v. 03.06.1969 – VI ZR 27/68, VersR 1969, 828). Das gilt sowohl für die Ansprüche der Hinterbliebenen (BGH, Urt. v. 26.05.1970 – VI ZR 168/68, BGHZ 54, 82) als auch für die des verletzten Partners selbst (BGH, Urt. v. 09.07.1968 – GSZ 2/67, BGHZ 50, 304). Schon aus der Definition selbst folgt, dass der tatsächlich aufgewendete Betrag nicht unbedingt der „objektiv erforderliche Geldbetrag“ sein muss. Ersterer kann sowohl über als auch unter der objektiven Grenze liegen. Das bedeutet also, dass sowohl der [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login