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Ausgegangen werden soll wiederum von einer Familie, in der der Ehemann allein erwerbstätig ist und als Verwaltungsangestellter ein monatliches, durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.400 € erzielt; die Ehefrau war vor dem Unfall voll im Haushalt tätig; es sind zwei Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren vorhanden; die Ehefrau erlitt eine Armverletzung mit verbleibender Versteifung des Ellenbogens in Streckstellung; die vom Arzt festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 50 %; es wird keine Ersatzkraft eingestellt. Als erster Schritt ist der Arbeitszeitbedarf festzustellen. Aus den Angaben der Hausfrau ergibt sich für die Zeit vor dem Unfall ein zeitlicher Gesamtaufwand von 53 Stunden. Das entspricht den allgemeinen Erfahrungssätzen; aus der Bedarfstabelle, siehe Teil 9.1.11.3, lässt sich eine solche von 52,8 Stunden ersehen (Pardey, Tabelle 2 S. 56, Verhaltensalternative 2). Im konkreten Fall darf jedoch diese Tabelle nicht zugrunde gelegt werden, da durch die [...]
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