Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine weitere Kürzung des Zeitaufwands für die Haushaltsführung steht durch die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang die hinterbliebenen Kinder sowie der Ehegatte zur Mithilfe verpflichtet sind und inwieweit sich das für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs auswirkt. Der Geschädigte ist gehalten, den Ausfall seiner Arbeitskraft in der Haushaltsführung durch Umorganisation oder den Einsatz technischer Hilfsmittel zu kompensieren. Hierbei darf die Umorganisation nicht dazu führen, dass ein anderes Haushaltsmitglied als Folge des Unfalls in stärkerem Umfang als bisher im Haushalt mitarbeiten muss. Vielmehr beschränkt sich die Obliegenheit zur Umverteilung darauf, die Arbeitsleistungen in dem vor dem Unfall praktizierten Umfang neu zu verteilen (OLG München, Urt. v. 25.10.2019 – 10 U 3171/18, zfs 2020, 200). Dass Kinder bis zum zwölften Lebensjahr nicht zur Mithilfe verpflichtet sind, war und ist unstreitig. Die Rechtsprechung hat (Urt. v. 12.06.1973 – VI ZR 26/72, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen