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Anforderungen an den Vortrag der Partei (ZPO-Grundsätze):                  

(ZPO/29)
Autor: Brückel

(>Formale Anforderungen an die Eingabe)

Fam-Verfahren (ab 1.9.2009 >dazu):

-Streitsachen (dazu): Die ZPO-Grundsätze (s.u.) gelten entsprechend (§ 113 I 2 FamFG).

-Ehesachen: Grds. ebenso, aber mit Besonderheiten (dazu).

-FG-Sachen: >Dazu

Prozesshandlungen:

-Auslegung

-Umdeutung

-Rechtsschutzbedürfnis: Ist bei Leistungsanträgen grds. gegeben, aber nach Titulierung

fraglich, BGH DRsp 2019/10256 = FamRZ 2019,289.

Anforderungen an den ZPO-Vortrag:

-Ist das Vorbringen beachtlich?

-Generelle Fragen:

-Schlüssigkeit

-Anlagen

-Geständnis

-Wie lange zu berücksichtigen?  

-(Hilfs-)Zueigenmachen

-Bestreiten

-Bei Streitgenossen

-In der Rechtsmittelinstanz: >Dazu

-Was ist bei Mängeln im Vorbringen?

-Einzelne Mängel:

-Widersprüche

-Ungenauigkeit/ Lücken/ Schweigen/ Bestreiten

-Verspätung (>In Ehe- und Streitsachen)

-Fremdsprache

-Hinweispflichten des Gerichts: >Dazu