Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(ZPO / Hauptmenü )

Anforderungen an Eingaben der Partei

(ZPO/64)
Autor: Brückel

(>Zeitliche Anforderungen /  >Anlagen)

Wie werden Eingaben dem Gericht wirksam übermittelt?

-Übermittlungsmedien

(>Elektronische Dokumente)

-Sprache

Was muss die Eingabe ggf. formal enthalten?

-Unterschrift der verantwortlichen Person? >Dazu

-Angaben zu:

-Parteien/ Gericht

-Gegenstand/ Antrag

-Besonderheiten bei Unterhalt: >Dazu

-Die §§ 129 bis 135 ZPO (Text) gelten entsprechend (§ 253 IV ZPO >Text).

-Abschriften (§ 253 V ZPO >Text): Sollen i.d.R. beim Kläger nachgefordert werden,

Zöller[30.] 253 ZPO R.25.

-Anlagen: >Dazu

-Bei Rechtsmitteln: >Dazu.

Welche inhaltliche Anforderungen an das Begehren sind zu beachten?

-Vorbringen und dessen Mängel: >Dazu (Menü)

-Auslegung:

Für Prozesshandlungen gilt § 133 BGB (dazu) analog, wobei nur innerhalb von deren Frist eingegangene Klarstellungen zu berücksichtigen sind, BGH DRsp 2001/4522 = FamRZ 2001,1703. Die dem mutmaßlichen Interesse entsprechende Auslegung einer Prozesshandlung wird grds. durch ihren Wortlaut begrenzt, BGH DRsp 2002/6412. Bei hinreichenden Anhaltspunkten ist die Prozesshandlung so auszulegen, wie es der recht verstandenen Interessenlage entspricht, BGH DRsp 2004/12412 = FamRZ 2004,1712 /2. Prozessuale Anträge sind nach Art.19 IV GG wohlwollend auszulegen, BVerfG DRsp 2014/3586 = NJW 2014,991. Ein Antrag auf "Berichtigung" kann als Beschwerde auszulegen sein, OLG Bremen DRsp 2019/5611 = FamRZ 2019,1264. Die Angabe eines falschen Aktenzeichens ist grds. unschädlich, BGH DRsp 2003/12160 = NJW 2003,3418 /2. Wenn eine Eingabe auch bei großzügiger Auslegung nicht als Rechtsmittel zu verstehen ist, ist eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht veranlasst, OLG Hamm DRsp 2019/7300.

-Umdeutung bei Prozesshandlungen? >Dazu