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In Fam-Verfahren neuen Rechts (2009 >dazu) nicht anwendbar wegen §§ 58 ff FamFG (dazu), aber die Rechtsprechung kann grds. zur Orientierung herangezogen werden. (>Welches Rechtsmittel kommt in Betracht? / >Wenn es unzulässig ist / >Begründung) 2. Rechtsmittel-Frist / 3. Beschwer (>Zulassung der Berufung?) 4. Sonstige Zulässigkeitsfragen / 5. Revision / 6. Anschlussrechtsmittel 1. Welche Formalien des Rechtsmittels müssen erfüllt sein? (>Neue Fam-Verfahren ab 1.9.2009) a. Anfechtung einer Entscheidung: (a) Was ist erforderlich? Aus der Eingabe muss klar die Absicht hervorgehen, eine bestimmte Entscheidung hiermit der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, andernfalls liegt kein Rechtsmittel vor, BayObLG FamRZ 2000,1099. Die Verwendung des Worts "Berufung" ist nicht erforderlich, BGH DRsp 1998/1702. Die Absicht, Berufung einzulegen, wird hinreichend deutlich, wenn versehentlich deren Zulassung beantragt wird, BGH DRsp 2008/16507 = [...]
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