- Allgemeine ZPO-Regeln über Rechtsbehelfe (2)
- Allgemeine ZPO-Regeln zu Rechtsmitteln (1)
- Zulässigkeit von ZPO-Rechtsmitteln
- Begründung von ZPO-Rechtsmitteln
- Berichtigung von Entscheidungen
- Rechtsmittel bei Berichtigungsentscheidungen
- Rechtsmittel gegen (Nicht-)Terminierung bzw. Untätigkeit?
- Wiedereinsetzung (WE): Verfahrensfragen
- Rechtsbehelfe gegen Rechtspflegerentscheidungen
- Rechtsbehelfe nach Prozessvergleich?
- Rechtsmittelverzicht
- Anfechtung der Rücknahme eines Rechtsmittels?
- Gegenvorstellung
- Außerordentliche Rechtsmittel?
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- Meistbegünstigung bei Rechtsmitteln
- Rechtsmittel gegen Scheinurteile o.ä.
- Umdeutung von Rechtsmitteln
- Rechtsbehelfe bei Kosten
- Rechtsbehelfe bei Versäumnisurteilen
- Rechtsbehelfe: Zweifels-Fälle
- Zurückverweisung bei ZPO-Rechtsmitteln
- Bindung der Gerichte bei Rechtsmitteln
- Bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels
In Fam-Verfahren neuen Rechts (2009 >dazu) nicht anwendbar wegen §§ 58 ff FamFG (dazu), aber die Rechtsprechung kann grds. zur Orientierung herangezogen werden. (>Welches Rechtsmittel kommt in Betracht? / >Wenn es unzulässig ist / >Begründung) 2. Rechtsmittel-Frist / 3. Beschwer (>Zulassung der Berufung?) 4. Sonstige Zulässigkeitsfragen / 5. Revision / 6. Anschlussrechtsmittel 1. Welche Formalien des Rechtsmittels müssen erfüllt sein? (>Neue Fam-Verfahren ab 1.9.2009) a. Anfechtung einer Entscheidung: (a) Was ist erforderlich? Aus der Eingabe muss klar die Absicht hervorgehen, eine bestimmte Entscheidung hiermit der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, andernfalls liegt kein Rechtsmittel vor, BayObLG FamRZ 2000,1099. Die Verwendung des Worts "Berufung" ist nicht erforderlich, BGH DRsp 1998/1702. Die Absicht, Berufung einzulegen, wird hinreichend deutlich, wenn versehentlich deren Zulassung beantragt wird, BGH DRsp 2008/16507 = [...]
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