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(>Nicht in Ehesachen! / >Nicht bei FG-Freibeweis) (>§ 288 ff ZPO im Kontext) 2. Bei wirksamem Geständnis 1. Liegt ein wirksames "Geständnis" vor (§ 288 ZPO)? (In FG-Verfahren nicht analog anwendbar, OLG Saarbrücken DRsp 2003/11323 = FamRZ 2003,614) a. Was kann Gegenstand eines Geständnisses sein? Tatsachen, auch soweit es sich um einfache, allgemein gebräuchliche Rechtsbegriffe handelt, nicht jedoch Rechtsfragen, BGH DRsp 2001/16245 = NJW 2002,436 = FamRZ 2002,88. Ein Geständnis dazu, wer Vertragspartei ist, ist möglich, BGH DRsp 2003/11434 = FamRZ 2003,1549 /1. Dass ein Vertrag einen bestimmten Inhalt haben sollte, kann zugestanden werden, BGH DRsp 2007/14124. Ansonsten könnte es sich um Anerkenntnis (dazu) oder Verzicht handeln, Zöller[30.] 288 ZPO R.2. b. Wer kann gestehen? Nur der Gegner der beweisbelasteten Partei, OLG Thüringen DRsp 2017/15440. c. Welchen Inhalt muss die Erklärung haben? Sie muss beinhalten, dass eine von der Gegenseite [...]
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