Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Unsubstanziiert?) 1. Wann ist eigener Vortrag schlüssig? a. Grundsätze: Wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen lassen, BGH DRsp 2018/18432, BGH DRsp 2022/7880, BGH DRsp 2022/13824. Auch unsubstanziierter Vortrag (dazu) ist schlüssig, sobald er den gesetzlichen Tatbestand der Anspruchsnorm ausfüllt; eine Angabe näherer Einzelheiten ist grds. nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind, BGH DRsp 2000/6322 = NJW 2000,3286 /2, BGH DRsp 2005/11702 = NJW 2005,2710 = FamRZ 2005,1536, BGH DRsp 2012/5283, BGH DRsp 2018/9064, BGH DRsp 2022/7880. Die Darlegungspflicht ist grds. erfüllt, wenn die Umstände vorgetragen sind, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben, BGH DRsp 2002/9914. Eine nähere Darstellung wird allerdings dann erforderlich, wenn die Gegenpartei substanziiert [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen