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(Vortrag / Hauptmenü ) 1. Ist ein Zu-eigen-Machen anzunehmen? Umstände, die bei einer Beweisaufnahme zu Tage treten, macht sich eine Partei nach einem anerkannten Grundsatz zumindest hilfsweise zu eigen, soweit sie geeignet sind, ihre Rechtsposition zu stützen, BGH DRsp 2009/27158, BGH DRsp 2014/3171, BGH DRsp 2015/8502 = NJW 2015,2125 [17], BGH DRsp 2001/8022. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Partei ausdrücklich auf die Darstellung des Zeugen zurückkommt, BGH DRsp 2001/8022 = NJW 2001,2177. 2. Falls ja: Folgen: >Dazu. [...]
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