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Altes Recht (dazu) (Neuverfahren ab 1.9.2009: Der Genehmigungsvorbehalt entfällt >dazu) (-->Vereinbarung als solche unzulässig? / -->Inhalt unzulässig?) 4. Genehmigung: Erteilung und Folgen 1. Gesetzeslage: "Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Familiengerichts" (§ 1587o II 3 BGB). 2. Bedarf es eines Antrags auf Genehmigung? a. Wann ist eine Genehmigung entbehrlich? Wenn ein Ehevertrag vorliegt und dieser durch Zeitablauf endgültig wirksam geworden ist (dazu). b. Ist ein Antrag erforderlich? Die Genehmigung der Vereinbarung (nach § 1587o BGB) bedarf keines förmlichen Antrages, sofern die Parteien eine notarielle Einigung vortragen und an ihr festhalten, OLG Karlsruhe FamRZ 1995,361. c. Kann der Antrag widerrufen werden? Ein protokollierter Antrag auf Genehmigung ist nicht einseitig zurücknehmbar, KG FamRZ 2000,1157 = DRsp 2003/16198. 3. Ist die Vereinbarung genehmigungsfähig? a. Unter welchen allgemeinen Voraussetzungen? (a) Nur wenn sie formgerecht [...]
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