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Altes Recht (dazu) (Neuverfahren ab 1.9.2009: Die Karenzfrist ist ersatzlos gestrichen >dazu) 2. Je nachdem: Welche Folgen treten ein? 1. Ist ein Scheidungsantrag binnen 1 Jahres gestellt? a. Gesetzeslage: "Der Ausschluss ist unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird" (§ 1408 II 2 BGB). b. Läuft die Jahresfrist noch? (a) Wann beginnt sie? Mit Wirksamwerden des Vertrages, jedoch nicht vor Heirat; eine erforderliche Genehmigung wirkt nach § 184 BGB grds. zurück, auch wenn sie erst im Scheidungsverfahren erklärt wird, Palandt[65.] 1408 R.29; insoweit a.A. OLG Koblenz FamRZ 1989,407. (b) Ist der Scheidungsantrag innerhalb der Frist "gestellt"? Maßgeblich ist das Zustellungsdatum, BGH FamRZ 1987,365, bei fehlender Zustellung die Verhandlung (§ 261 II ZPO >Text), Palandt[65.] 1408 R.29. Die Regelung über die Rückwirkung nach § 167 (270 III) ZPO (dazu) ist anwendbar, BGH FamRZ 1995,1588, OLG [...]
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