- Ausschluss/ Kürzung durch Urteil (§ 1587c BGB) bzw. Beschluss (§ 1587h)
- Allgemeine Voraussetzungen einer Korrektur wegen Härte
- Grobe Unbilligkeit: Fallgruppen-Übersicht
- VA-Ausschluss? Fallgruppe: S trägt einseitig die Lasten
- VA-Ausschluss? Fallgruppe: G ist gut versorgt, S bedürftig
- Ausschluss des VA? Fallgruppe: Verfehlungen
- Ausschluss des VA? Fallgruppe: Relativ kurze Gemeinschaft
- Ist der Versorgungsausgleich unbillig aus sonstigen Gründen?
- Ist ein Bagatell-Ausgleich grob unbillig (§ 1587c Nr.1 BGB)?
- Ist der VA auszuschließen wegen Manipulation?
- Kürzung des VA wegen langfristiger Unterhaltsverletzung?
- Kürzung des VA bei mehreren Versorgungen
- Ausschluss / Kürzung durch Urteil
- Ist der Vertrag aus inhaltlichen Gründen unwirksam?
- Ist eine Folgenvereinbarung zu genehmigen (§ 1587o BGB)?
- Ist der Inhalt der Folgenvereinbarung unzulässig (§§ 1587o I, 134 BGB)?
- Ausschluss/ Einschränkung des VA durch Vertrag
- Bei Nichteinhaltung der Karenzfrist: Ist der Vertrag unwirksam?
- Modifikation des VA durch eine zu genehmigende Folgenvereinbarung
- Unterbleibt die Kürzung bei S (§§ 4 ff VAHRG)?
- Ausschluss/ Modifikation des Versorgungsausgleichs
(>Speziell § 27 VersAusglG) 2. Disponibel? / 3. Maßgebliche Zeitpunkte / 4. Darlegung/Ermittlung 1. Kommt eine Härtekorrektur in Betracht? (>Tatsächlich gegeben/ Fälle?) a. Gesetzeslage: (a) Ab 1.9.2009 (dazu): "Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre" (§ 27 S.1 VersAusglG). (b) Früher: Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, "soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse, insbesondere des beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe oder im Zusammenhang mit der Scheidung, grob unbillig wäre .." (§ 1587c Nr.1 BGB). b. Ist die Vorschrift überhaupt anwendbar? (a) Nur zum Schutz von S: (aa) Nicht für G: (aaa) Grundsätze: Keinesfalls darf die Vorschrift zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führen, BGH DRsp 1992/3539 = FamRZ 1987,48, OLG Köln DRsp 1999/9772 = FamRZ 2000,157. Zugunsten von G kämen nur allgemeine Regeln der [...]
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