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(>Bedeutung) (>EU-VO 2016/1103 / >EU-VO 2016/1104) Gliederung mit Direktzugriff: - Abschnitt 1: Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen - Abschnitt 2: Bürgerliche Streitigkeiten - Abschnitt 3: Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung - Abschnitt 4: Authetizität von Urkunden Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 1; L 113 vom 29.4.2017, S. 62; L 167 vom 4.7.2018, S. 36) und der Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und [...]
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