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Anwendung: >Dazu Wortlaut: Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz = AVAG). Neufassung vom 30.11.2015 (BGBl.2015 I 2146). Direkteinstieg: Teil 1 Allgemeines: - Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (§§ 1 f) - Abschnitt 2 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln (§§ 3 ff) - Abschnitt 3 Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage (§§ 11 ff) - Abschnitt 4 Rechtsbeschwerde (§§ 15 ff) - Abschnitt 5 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung (§§ 18 ff) - Abschnitt 6 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung (§§ 25 f) - Abschnitt 7 Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung (§§ 27 ff) - [...]
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