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Anwendung: >Anwendbar? / >Zuständigkeiten / >Bei Anrufung eines Gerichts / >Abänderung / >Nachprüfungsantrag / >Anerkennung/Vollstreckung Deutsches Ausführungsgesetz: >AUG (vgl. >HUP 2007) Direktzugriff in der VO (Kapitel der VO): - Allgemeines (Art.1 f) - Zuständigkeit (Art.3 ff) - Anzuwendendes Sachrecht (Art.15) - Anerkennung, Vollstreckbarkeit, Vollstreckung (Art.16 ff) - VKH (Art.44 ff) - Vergleiche/Urkunden (Art.48) - Zentrale Behörden (Art.49 ff) - Sozialleistungsträger (Art.64) - Schlussbestimmungen (Art.65 ff) (Die Anlagen zur VO enthalten Formblätter, die hier nicht wiedergegeben werden. Sie sind ausdruckbar unter >http:/eur-lex.europa.eu/de/index.htm > Amtsblatt > 10.1.2009 - L 7 Seiten 22 bis 79) Wortlaut: VERORDNUNG (EG) Nr. 4/2009 DES RATES vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen DER RAT DER EUROPÄISCHEN [...]
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