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Anwendung: >Anwendbarkeit der VO / >Anzuwendendes Sachrecht Kommentierung: Palandt[75.] Anh 17 EGBGB Direktzugriff zum Wortlaut (mit Links von den einzelnen Artikeln zu den Wissenskarten): - Kapitel I: Anwendungsbereich, Begriffe u.a. (Art.1 ff) - Kapitel II: Anzuwendendes Sachrecht (Art.5 ff) - Kapitel III: Sonstige Bestimmungen (Art.17 ff) - Kapitel IV: Inkrafttreten (Art.21) VERORDNUNG (EU) Nr. 1259/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts [ABl.L 343/10 v. 29.12.2010] DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, gestützt auf den Beschluss 2010/405/EU des Rates vom 12. Juli 2010 über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden [...]
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