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(>AUG 2011 / >AUG 1986) 1. Bedeutung: Ob die "förmliche Gegenseitigkeit" verbürgt ist, kann Auswirkungen auf die Anerkennung und Vollstreckbarkeit (dazu) und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei Auslandsbezug (dazu) haben. 2. Liste der Länder mit verbürgter Gegenseitigkeit (Neubekanntmachung, BGBl.2011 I 1109): a. Verbürgung vor dem 18.6.2011: (a) USA: Folgende Staaten: Alaska, Arizona, Arkansas, California, Colorado, Connecticut, Delaware, Florida, Georgia, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa (für Ehegattenunterhalt bei Geltendmachung zusammen mit Kindesunterhalt), Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, New Hampshire (nur Kindesunterhalt), New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina (nur Kindesunterhalt), South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Vermont, Virginia (für [...]
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