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(>VO 2019/1111) (>Geltung / >Zuständigkeit Sorge pp. / >Einschaltung von Gerichten) (>Regelungen bis 2022) Wann wäre die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für ein Erstverfahren gegeben? 1. Allgemeine Zuständigkeit: a. Grundsätze: Eine Rangfolge der Fälle besteht nicht, Rausch FuR 2001,152. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts. Allerdings ist wegen Prozessökonomie eine Heilung möglich, so dass ggf. auszusetzen ist, Gruber IPRax 2005,294. b. Die Fälle (Art.3 >Text): Eine deutsche Zuständigkeit ist gegeben wenn: (a) Beide (auch) Deutsche sind (dazu) (Art.3 b)); eine doppelte Staatsangehörigkeit genügt zur Begründung der Zuständigkeit, EuGH DRsp 2009/17286 = FamRZ 2009,1571; oder (b) beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben (Art.3 a) i)); oder (c) beide zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier hatten, sofern einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art.3 a) ii)); oder (d) der Antragsgegner [...]
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