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VERORDNUNG (EU) 2016/1103 DES RATES vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (ABl L 183/1 vom 8.7.2016) Anwendung (Wissenskarten): >Wann und wofür anwendbar? >Zuständigkeitsfragen >Anzuwendendes Sachrecht >Anerkennung >Vollstreckbarkeit >VO für eingetragene Lebenspartnerschaften >Deutsches Gesetz zur Durchführung (IntGüRVG) Gliederung mit Direktzugriff: - Erwägungsgründe - Anwendung und Begriffsbestimmungen (Art.1 ff = Kapitel I) - Gerichtliche Zuständigkeit (Art.4 ff = Kapitel II) - Anzuwendendes Recht (Art.20 ff = Kapitel III) - Anerkennung, Vollstreckbarkeit, Vollstreckung von Entscheidungen (Art.36 ff = Kapitel IV) - Öffentliche Urkunden, Gerichtliche Vergleiche (Art.58 ff = Kapitel V) - Allgemeine Schlussbestimmungen (Art.61 ff - Kapitel VI) Text der Verordnung: KAPITEL I [...]
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