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An stürmischen Tagen und bei Gewitter muss der Kraftfahrzeugführer mit Windstößen rechnen und entsprechend gegenlenken. Bei hartem Bremsen auf glatter Straße besteht Schleudergefahr, gleichfalls darf bei einem bereits eingetretenen Schleudervorgang nicht gebremst werden. Die Rechtsprechung (so OLG Oldenburg, Urt. v. 11.12.1959 – 1 U 126/59, DAR 1960, 230) fordert daher Gaswegnehmen und Auskuppeln, ggf. Gegenlenken und weiches Herunterschalten). Der Vertrauensgrundsatz besteht, dass andere Verkehrsteilnehmer (nicht nur Kraftfahrzeugführer, sondern u.a. auch Fußgänger) sich bei Straßenglätte entsprechend vorsichtig verhalten. Eingeplant werden müssen Beeinträchtigungen durch Reflexe auf nasser Fahrbahn. Bei modernen, gut angelegten, breiten Straßen mit optimaler Fahrbahndecke dürfen auch bei Feuchtigkeit und Nässe erhebliche Geschwindigkeiten gefahren werden, sofern sich der Anhalteweg innerhalb der Sichtweite bewegt. Dies gilt nicht bei großen Pfützen. Auch auf der [...]
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