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Die durch Verkehrszeichen, Vorschrift, nach dem Grundsatz des Fahrens auf Sicht oder halbe Sicht zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur bei optimalen Verkehrsverhältnissen sowie bei einem optimalen Fahrer. Widrige Straßenverkehrsverhältnisse zwingen zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Zu nennen sind beispielsweise, aber nicht abschließend: Straßenausbau, Straßendecke, Straßenführung, Fahrbahnbreite, Beleuchtung, Verkehrslage, Fahrzeugzustand, Fahrfähigkeit. Grundsätzlich darf auf der Autobahn auch innerorts schneller als 50 km/h gefahren werden. Nach § 18 Abs. 5 Satz 2 StVO sind autobahnähnliche Kraftfahrtstraßen außerorts einer Bundesautobahn gleichgestellt. Auch hier muss die Höchstgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen unabhängig von der nach § 18 StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit angepasst sein. Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert, darf der Kraftfahrer davon ausgehen, dass die dauerhaften Beeinträchtigungen der [...]
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