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Geschwindigkeitsrelevante Eigenschaften des Fahrzeugs und seiner Ladung können z.B. sein: Fahrwerk, Straßenlage, windanfälliger großflächiger Aufbau, Leistungsfähigkeit der Bremsen, Leistungsfähigkeit der Scheinwerfer, bei Nebel etwa vorhandenes Nebellicht, Reifenzustand, Leistungsfähigkeit der Bremsanlage, Motorleistung insbesondere im Hinblick auf Beschleunigung, Ladung: Art, Schwerpunkt, Verstauung (hierzu § 22 StVO). Bei geplanter Fahrt mit hoher Geschwindigkeit ist die Bremsanlage gesondert zu prüfen (BGH, Urt. v. 18.11.1966 – 4 StR 363/66, VRS 32, 209 zu Sportwagen). Dagegen darf sich ein Kfz-Fahrer eines neuen Fahrzeugs auf die Funktionssicherheit und richtige Einstellung der Bremsanlage verlassen (BGH, Urt. v. 28.08.1964 – 4 StR 277/64, VRS 27, 348 zu vier Monate altem Fahrzeug). Die Beladung und das hierdurch geänderte Bremsverhalten in Form einer Verlängerung des Bremswegs sind bei der Geschwindigkeit einzuplanen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.01.1983 – 5 [...]
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