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Sowohl an nicht gekennzeichneten, aber insbesondere bei ausgeschilderten Wildwechseln ist die Geschwindigkeit herabzusetzen. Am gefährlichsten ist die Zeit der Dämmerung sowie die Monate Mai, Oktober und November, wegen der erhöhten Mobilität des Wildes. Auch ohne entsprechendes Warnzeichen für Wildwechsel muss der Kraftfahrer bei bestimmten örtlichen Gegebenheiten mit Wildwechsel rechnen. Dieses sind insbesondere Wege – auch Autobahnen –, die durch den Wald oder am Wald entlangführen (KG, Urt. v. 15.02.1993 – 12 U 6437/91, NZV 1993, 313; OLG Köln, Beschl. v. 09.05.1995 – Ss 259/95, VRS 89, 446). Ist jedoch ein Warnzeichen aufgestellt, so fordert dieses über die allgemeine Vorsicht vor Wildwechsel hinaus erhöhte Aufmerksamkeit und ggf. Herabsetzen der Geschwindigkeit in Bremsbereitschaft. Eine Schrecksekunde wird nicht zugebilligt. Angeknüpft wird an örtliche Gegebenheiten, wie Walddurchbruch oder Waldvorbeifahrten, vorhandenes, sichtbares Warnschild, Tageszeit, [...]
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