Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht) (>Wenn die Ehesache schon vor der FGG-Sache anhängig war / >Bei ZPO-Sachen) Wie wirkt es sich auf eine anhängige FGG-Sache aus, wenn anderswo eine Ehesache rechtshängig wird? 1. Wenn das Ehegericht jetzt für die FGG-Sache ausschließlich zuständig wäre: a. Wann ist das der Fall? -->Dazu. b. Welche Folgen hat das? (a) Grundsatz: Folgen treten erst ein mit der förmlichen Zustellung des Scheidungsantrags, Rahm/ Künkel IIIB R.30. Die bloße Anhängigkeit der Ehesache hat noch keinen Einfluss auf die Zuständigkeit in der isolierten FGG-Sache, OLG Hamm DRsp 2007/9029 = FamRZ 2008,1258. (b) Sodann wäre wie folgt zu verfahren: 1) Beim Gericht der FGG-Sache: Das FGG-Verfahren wird von Amts wegen (nach § 64 II FGG bzw. § 11 III HausrVO) durch Beschluss abgegeben. 2) Sodann beim Ehegericht: § 623 V ZPO n.F. setzt (i.V.m. § 64 III FGG) auch die Anwendbarkeit von § 621 III ZPO voraus: Das FGG-Verfahren tritt ggf. automatisch [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen