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(>Speziell in Kindschaftsverfahren) (>IntFamRVG im Kontext) 3. Vorgehen 1. Welche Stamm-Verfahren sind hier relevant? a. Verfahren nach EG-VO / EU-VO: (a) 2201/2003 (Text): Stammverfahren wegen der gerichtlichen (Nicht-)Anerkennung einer EG-ausländischen Entscheidung zur Ehe oder zur elterlichen Verantwortung oder zum Umgang oder wegen der Vollstreckung betr. Umgang oder Rückgabe des Kindes nach Art.21 III (Text), 41 (Text), 42 (Text) oder 48 I (Text) der EG-VO (§ 13 I >Text i.V.m. § 10 Strich1 >Text IntFamRVG), ferner Verfahren zur Vollstreckbarerklärung nach Art.28 (Text) der EG-VO (§ 13 I >Text i.V.m. § 12 >Text IntFamRVG). (b) 2019/1111 (Text): Zu beachten ist die Neufassung von § 10 IntFamRVG (Text). Dazu vgl. Klinkhammer FamRZ 2022,326. (c) 1347/2000: Verfahren wegen der Vollstreckbarerklärung oder der Anerkennung einer EG-ausländischen Entscheidung betreffend die elterliche Verantwortung (dazu). b. Sonstige Verfahren im Bereich von § 1 IntFamRVG [...]
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