- Verbrauchergeldparität
- Verbraucherinsolvenz – Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- Verbrechen (§ 1579 Nr. 3 BGB)
- Verbundbeschluss
- Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff. FamFG)
- Verfahrensanträge (§§ 275, 276 ZPO)
- Verfahrensfähigkeit/Proszessfähigkeit
- Verfahrenskostenhilfe
- Verfahrenskostenvorschuss/Prozesskostenvorschuss
- Verfahrenswerte/Streitwerte
- Verfahrenszinsen/Prozesszinsen
- Verfehlungen des Kindes (§ 1611 BGB)
- Vergleich (Kostenentscheidung)
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verletztengeld nach §§ 45-48, 52, 55a SGB VII
- Vermietung und Verpachtung
- Vermögenserträge
- Vermögensinteresse (§ 1579 Nr. 5 BGB n.F.)
- Vermögensstamm
- Vermögensumschichtung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Verpflegungsmehraufwand
- Versorgungskrankengeld
- Verspätung, Zurückweisung wegen (§ 115 FamFG)
- Vertragsauslegung, ergänzende (§ 157 BGB)
- Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Verwirkung rückständigen Unterhalts
- Verzicht auf Kindesunterhalt (§ 1614 BGB)
- Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Verzicht auf Trennungs-/Familienunterhalt
- Verzug
- Verzugszinsen
- Volljährigenberatung und -unterstützung (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
- Volljährigenunterhalt
- Vollstreckungsabwehrantrag (§ 767 ZPO)
- Vollstreckungsverzicht
- Vorgezogene Altersrente
- Vorruhestand
- Vorwegabzug von Kindesunterhalt
Vollstreckungsabwehrantrag (§ 767 ZPO)
Unter der Geltung des FamFG wird die Vollstreckungsabwehr- oder Vollstreckungsgegenklage nicht als Klage, sondern als Antragsverfahren betrieben. Nach dem Wortlaut des § 767 ZPO betrifft der Vollstreckungsabwehrantrag nur Urteile bzw. – nach der Terminologie des FamFG (§§ 38, 116 FamFG) – Beschlüsse. Aus § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 795 ZPO ergibt sich aber, dass auch die Vollstreckungstitel des § 794 ZPO mit einem Vollstreckungsabwehrantrag angegriffen werden können, also etwa ein Verfahrensvergleich, eine einstweilige Anordnung oder eine vollstreckbare Urkunde, wie z.B. eine Jugendamtsurkunde. Auch gegen einen im vereinfachten Verfahren nach den §§ 249 ff. FamFG ergangenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss ist der Vollstreckungsgegenantrag möglich (OLG Brandenburg v. 12.07.2011 – 10 UF 115/10, FamRZ 2012, 1223). Der Vollstreckungsabwehrantrag ist eine prozessuale Gestaltungsklage mit materiell-rechtlicher Begründung, die unter der Geltung des FamFG als [...]
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