- Verbrauchergeldparität
- Verbraucherinsolvenz – Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- Verbrechen (§ 1579 Nr. 3 BGB)
- Verbundbeschluss
- Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff. FamFG)
- Verfahrensanträge (§§ 275, 276 ZPO)
- Verfahrensfähigkeit/Proszessfähigkeit
- Verfahrenskostenhilfe
- Verfahrenskostenvorschuss/Prozesskostenvorschuss
- Verfahrenswerte/Streitwerte
- Verfahrenszinsen/Prozesszinsen
- Verfehlungen des Kindes (§ 1611 BGB)
- Vergleich (Kostenentscheidung)
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verletztengeld nach §§ 45-48, 52, 55a SGB VII
- Vermietung und Verpachtung
- Vermögenserträge
- Vermögensinteresse (§ 1579 Nr. 5 BGB n.F.)
- Vermögensstamm
- Vermögensumschichtung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Verpflegungsmehraufwand
- Versorgungskrankengeld
- Verspätung, Zurückweisung wegen (§ 115 FamFG)
- Vertragsauslegung, ergänzende (§ 157 BGB)
- Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Verwirkung rückständigen Unterhalts
- Verzicht auf Kindesunterhalt (§ 1614 BGB)
- Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Verzicht auf Trennungs-/Familienunterhalt
- Verzug
- Verzugszinsen
- Volljährigenberatung und -unterstützung (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
- Volljährigenunterhalt
- Vollstreckungsabwehrantrag (§ 767 ZPO)
- Vollstreckungsverzicht
- Vorgezogene Altersrente
- Vorruhestand
- Vorwegabzug von Kindesunterhalt
Zu den unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Einkünften zählen nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch Einkünfte aus Vermögen. Auch hier kommt eine Zurechnung von fiktiven Vermögenserträgen in Betracht, denn entsprechend dem bestmöglichen Einsatz der Arbeitskraft besteht sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, sein Vermögen so ertragreich wie möglich anzulegen und Vermögenswerte zu realisieren (so schon BGH, FamRZ 1998, 87, 89; BGH, FamRZ 1995, 540, 541 und BGH, FamRZ 2013, 278). Sowohl den Unterhaltspflichtigen als auch den Unterhaltsberechtigten kann damit die Verpflichtung treffen, vorhandenes Vermögen umzuschichten, um dieser Obliegenheit gerecht zu werden (BGH, FamRZ 2013, 278). Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann eine Verpflichtung zur Vermögensumschichtung dann bestehen, wenn nach den gegenwärtigen Verhältnissen keine wirtschaftlich angemessene Nutzung des vorhandenen [...]
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