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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen grundsätzlich zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen. Zu berücksichtigen ist allerdings zum einen, dass steuerliche Verlusteinkünfte aus Vermietung und Verpachtung regelmäßig auf Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden beruhen. Diese Abschreibungen berühren das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht, weil ihnen lediglich ein Verschleiß von Gegenständen des Vermögens zugrunde liegt und die zulässigen steuerlichen Pauschalen vielfach über das tatsächliche Ausmaß der Wertminderung hinausgehen (weitere Einzelheiten und Rechtsprechungsnachweise dazu unter Stichwort „Abschreibungen“). Ein tatsächlich feststellbarer Wertverlust der Immobilien ist jedoch unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen (BGH v. 18.01.2012 – XII ZR 177/09, FamRZ 2012, 514, Rdnr. 33). Zum anderen ist zu prüfen, ob sich derjenige, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, auf den Abzug der Zins- und Tilgungsleistungen [...]
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