- Verbrauchergeldparität
- Verbraucherinsolvenz – Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- Verbrechen (§ 1579 Nr. 3 BGB)
- Verbundbeschluss
- Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff. FamFG)
- Verfahrensanträge (§§ 275, 276 ZPO)
- Verfahrensfähigkeit/Proszessfähigkeit
- Verfahrenskostenhilfe
- Verfahrenskostenvorschuss/Prozesskostenvorschuss
- Verfahrenswerte/Streitwerte
- Verfahrenszinsen/Prozesszinsen
- Verfehlungen des Kindes (§ 1611 BGB)
- Vergleich (Kostenentscheidung)
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verletztengeld nach §§ 45-48, 52, 55a SGB VII
- Vermietung und Verpachtung
- Vermögenserträge
- Vermögensinteresse (§ 1579 Nr. 5 BGB n.F.)
- Vermögensstamm
- Vermögensumschichtung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Verpflegungsmehraufwand
- Versorgungskrankengeld
- Verspätung, Zurückweisung wegen (§ 115 FamFG)
- Vertragsauslegung, ergänzende (§ 157 BGB)
- Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Verwirkung rückständigen Unterhalts
- Verzicht auf Kindesunterhalt (§ 1614 BGB)
- Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Verzicht auf Trennungs-/Familienunterhalt
- Verzug
- Verzugszinsen
- Volljährigenberatung und -unterstützung (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
- Volljährigenunterhalt
- Vollstreckungsabwehrantrag (§ 767 ZPO)
- Vollstreckungsverzicht
- Vorgezogene Altersrente
- Vorruhestand
- Vorwegabzug von Kindesunterhalt
Vermögensinteresse (§ 1579 Nr. 5 BGB n.F.)
Der Tatbestand des § 1579 Nr. 5 BGB n.F. (Nr. 4 a.F.) verlangt, dass sich der Unterhaltsberechtigte über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen mutwillig hinweggesetzt hat; zu den weiteren Voraussetzungen und den Rechtsfolgen des § 1579 BGB siehe die Stichwörter „Ausschluss von Ehegattenunterhalt (§ 1579 BGB)“, „Herabsetzung des Ehegattenunterhalts (§ 1579 BGB)“, „Zeitliche Begrenzung von Ehegattenunterhalt“, „Belange des Kindes (§ 1579 BGB)“ und „Grobe Unbilligkeit (§ 1579 BGB)“. Eine Überschneidung mit § 1579 Nr. 3 BGB n.F. (Nr. 2 a.F.) ist möglich, z.B. in den Fällen, in denen Einkünfte verschwiegen werden und es zum vollendeten oder versuchten Prozessbetrug kommt (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1367, 1368; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 605, 607; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1079; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 220; OLG Schleswig, FamRZ 1996, 221). § 1579 Nr. 5 BGB n.F. verwehrt es dem Unterhaltsberechtigten nicht, seine Ansprüche mit [...]
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