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(>Verfahren / >Sachliche Zuständigkeit / >Bei Zuständigkeitsstreit) (>Früher) (>§ 169 FamFG im Kontext) 4. Weitere "Abstammungssachen"? 1. Gesetzliche Definition (§ 169 FamFG): "Abstammungssachen sind Verfahren 1. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft, 2. auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme, 3. auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder 4. auf Anfechtung der Vaterschaft." 2. Welche Verfahren sind das? a. Feststellungsverfahren (§ 169 Nr.1 FamFG >dazu). b. Verfahren auf folgenlose Klärung der Vaterschaft (§ 169 Nr.2 FamFG >dazu bzw. § 169 Nr.3 >dazu FamFG). c. Anfechtungsverfahren (§ 169 Nr.4 FamFG >dazu). Gegenüber Festatellungsverfahren handelt es sich um verschiedene [...]
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