Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Tenor / >Wirkung gegen Dritte / >Rechtsmittel) (>Früher) 3. Bei Anfechtungsverfahren 1. Grundsätze: Die formelle Rechtskraft (dazu) führt auch zur materiellen Rechtskraft (vgl. § 184 I 1 FamFG >Text). Dies gilt aber nur in Abstammungsverfahren (dazu), nicht wenn eine Unterhaltsklage wegen fehlender Vaterschaft abgewiesen wurde, OLG Celle DRsp 2021/18270 = NZFam 2021,1075 K = FamRZ 2022,371. Wenn ein Beteiligter vor Eintritt der formellen Rechtskraft verstirbt, wird die Entscheidung ggf. gegenstandslos (§ 181 S.2 FamFG >dazu). 2. Rechtskraft bei Feststellungsanträgen zum Eltern-Kind-Verhältnis (dazu): a. Terminologie: M1 ist derjenige, der rechtlich Vater ist bzw. war, M2 ein potenzieller Vater. b. Wenn nach Aufklärung der Abstammung entschieden wurde: (a) Wenn M1 nicht der Vater ist: (aa) Wenn ein Antrag auf positive Feststellung zurückgewiesen wird: Dann steht rechtskräftig (rückwirkend, Wieser FamRZ 1998,1006) fest, dass keine Vaterschaft von M1 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen