Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>FG-Einleitung-Grds. / >Verfahrenskonkurrenz / >Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss?) (>§ 171 FamFG im Kontext) (>Früher) 3. Muster/ Formulare 1. Kein Amtsverfahren: a. Gesetzeslage: "Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet" (§ 171 I FamFG). b. Bedeutung: (a) Grundsatz: Abstammungsverfahren setzen stets einen Antrag voraus (dazu). Das Gericht darf keinesfalls von Amts wegen tätig werden, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 171 FamFG R.2; a.A. in Findelkindsituationen AG Schwäbisch Hall NZFam 2022,946 K; krit. (das Gericht solle auf eine Antragstellung hinwirken) Balzer NZFam 2022,946. Erst bei der Aufklärung setzt die Amtsermittlung ein (dazu). Die Staatsanwaltschaft ist nicht befugt, die Statuswirkung herbeizuführen, OLG Frankfurt DRsp 2018/15776 = FamRZ 2018,1093. Für die Beschwerde gilt § 59 II FamFG (dazu), BGH DRsp 2015/21663 = NJW 2015,2888 = FamRZ 2015,1787 [11]. (b) Fristen? (ba) In Anfechtungsverfahren: Hier muss der Antrag [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen