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BFH
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»Wird der Beschluß, durch den einem Zeugen gemäß § 82 FGO i.V.m. § 380 Abs. 1 ZPO die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten und ein Ordnungsgeld auferlegt wurden, auf die durch eine nach Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG vertretungsberechtigte Person eingeleg
»Eine Ausgabe, die mittels Überweisungsauftrag von einem Bankkonto geleistet wird, ist bei dem Kontoinhaber in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Überweisungsauftrag der Bank zugegangen ist und der Steuerpflichtige im übrigen alles in seiner Macht steh
»1. Auch für Sattelanhänger müssen, wenn ihr Halten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der (Berliner) Verordnung vom 8. Februar 1978 kraftfahrzeugsteuerfrei sein soll, die in der Befreiungsvorschrift vorgesehenen Voraussetzungen (hier: 'Verbleiben' in einem Berliner B
»Ein FA verstößt jedenfalls dann nicht gegen Treu und Glauben, wenn es entgegen dem Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. November 1982 S 4509 - 14 V A 2 (DB 1983, 85) die Grunderwerbsteuer für einen vor dem 1. Januar 1983 abges
»Der Grundsatz, daß die Versagung rechtlichen Gehörs nur ordnungsgemäß gerügt ist, wenn der Betroffene auch darlegt, was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, gilt auch, wenn das rechtliche Gehör durch Nichtverlegung eines zur mündlic
»Zu den Anforderungen an die handschriftliche Unterzeichnung der Revisions- und der Revisionsbegründungsschrift.«
»1. Zur Abgrenzung des Kaufs auf Probe zum Mietvertrag mit Kaufoption. 2. Ein Wirtschaftsgut ist nicht mehr neu, wenn es vom Investor zunächst gemietet und dann gekauft wird.«
»Bei der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu prüfenden Frage, ob ein auswärts beschäftigter Arbeitnehmer sich maßgeblich am Familienhaushalt beteiligt hat, ist nicht von Bedeutung, ob und inwieweit solche Leistungen durch den Bezug von Kindergel
»1. Die Haftung des Erwerbers eines unter der bisherigen Firma fortgeführten Handelsgeschäfts für Steuerschulden des früheren Inhabers nach § 25 Abs. 1 HGB ist durch Haftungsbescheid geltend zu machen (Anschluß an das BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 VII R
»1. Der Nutzungswert der eigenen Wohnung in einem besonders aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Zweifamilienhaus ist anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich eine für vergleichbare Objekte am Wohnungsmarkt erzielbare Miete nicht feststellen lä
»1. Ist der Ehemann Unternehmer eines Einzelunternehmens und tritt in einem Klageverfahren wegen Umsatzsteuer ausweislich der Klageschrift auch die Ehefrau als Klägerin auf, so beinhaltet die Klarstellung des Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verh
»Der Leiter der Außenstelle einer Volkshochschule kann Ausbilder i. S. von § 3 Nr. 26 EStG sein.«
»1. Hat das FA aufgrund der gemeinsamen Erklärungen der Ehegatten den Ehemann als Alleininhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes angesehen und bestandskräftig veranlagt, kann das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft der Eheleute erstmals nicht im Verf
»1. Bei der Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft kann zur Ermittlung des Einbringungsgewinns geprüft werden, ob beim Ansatz durch die Kapitalgesellschaft die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter überschritten wurden. 2. Der Ansatz be
»Zur Versagung von Zuschlägen und zum Ansatz von Abschlägen bei der Bemessung des Übernahmegeldes für Branntwein aus Weinhefe, der in einem nicht ordnungsgemäß angemeldeten Verfahren hergestellt worden ist.«
»Werden die Geschäfte einer GmbH & Co. KG kraft Anstellungsvertrags von beiden Alleingesellschaftern und Geschäftsführern der GmbH geführt, die nicht zugleich Gesellschafter der KG sind, so sind die Geschäftsführer schon mangels eines Unternehmerrisikos n
»Eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübertragungsvertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen, die einer Wert
»1. Ein Beschluß, durch den das Verwaltungsgericht das Verfahren über eine einstweilige Anordnung an das FG verweist, begründet allenfalls die Rechtshängigkeit dieses Verfahrens bei dem Adressatgericht; eine 'erweiterte Bindungswirkung' für ein später bei
»Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist unzulässig, wenn die Begründung der Beschwerde beim BFH unmittelbar eingereicht wird. Die gilt auch dann, wenn das FG die Akten dem BFH bereits vorgelegt und den Rechtsmittelführer davon unterrichtet h
»1. Nach Art. 11 Nr. 1d i.V.m. Art. 7 Abs. 1 S. 1 DBA-Italien sind regelmäßig die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerfrei, die dem Verhältnis zwischen den tatsächlichen Aufenthaltstagen in Italien zu den vereinbarten Arbeitstagen pro Jahr entsp
»Arbeitgeber i.S. d. Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 DBA-Frankreich kann nur eine Person sein, die i.S. d. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 DBA-Frankreich die Fähigkeit besitzt, in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig zu ein. 2. Die inländische Betriebsstätte eines ausländi
»1. Arbeitgeber i.S. des Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden ist die rechtlich selbständige Person, die die Vergütung für die ihr geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt. 2. Die inländische Betriebsstätte einer im Ausland ansässigen rechtli
»1. Es besteht eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung, daß Einnahmen, die ein Steuerpflichtiger aus einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG bezieht, bis zur Höhe von 2 40O DM als steuerfreie Aufwandsentschädigung anzusehen sind. 2. Ü
»Bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebs wurden vor dem Stichtag des 1. Juli 1970 auch nicht dadurch notwendiges Privatvermögen mit der Folge der Entnahme, daß sie nur noch als
»Im Rahmen des nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG zu führenden Nachweises hat der bewirtende Steuerpflichtige Angaben zu allen Personen zu machen, die an der Bewirtung teilgenommen haben. Das gilt auch für ihn selbst und seine an der Bewirtung teilnehmenden
»1. Auf dem Anderkonto eines Notars anfallende Guthabenzinsen sind dem Treugeber im Jahre der Gutschrift zuzurechnen. 2. Zur Ermittlung des Treugebers im Einzelfall.«
»Ein Landwirt, der in zulässiger Weise auf Aktivierung seiner Feldbestände verzichtet hat, kann im Falle der Verpachtung seines Betriebes auch von einer Aktivierung der auf Rückgabe seiner Feldbestände gerichteten Sachwertforderung absehen.«
»Bei ständig als Arbeitsmittel in Gebrauch befindlichen Möbelstücken wie Schreibtisch und Schreibtischsessel kann eine AfA wegen technischer Abnutzung auch dann in Betracht kommen, wenn die Gegenstände schon 100 Jahre alt sind und im Wert steigen.«
»Die Kosten für eine Zwischendecke aus Holzprofilbrettern ohne Dekorationswert, die unter die zur Wärmeisolierung angebrachten Glaswollematten eingezogen wird, gehören als Teil dieser Wärmedämmungsmaßnahme zu den gemäß § 82 a EStDV 1979 begünstigten Aufwe
»1. Die Aufwendungen für den Ersatz eines bereits vorhandenen WC mit Druckspülung, eines kleinen Handwaschbeckens und einer freistehenden Badewanne durch eine Kunststoffbadewanne sind keine erstmaligen Maßnahmen nach § 82a Abs. 3 EStDV und demgemäß nicht
»1. Die Übernahme des Vermögens einer GmbH durch eine andere GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten kann eine Vermögensübernahme i. S. des § 419 BGB sein. 2. Im Anschluß an die BGH-Urteile vom 19. Februar 1976 III ZR 75/74 (BGHZ 66, 217) und vom 6.
»1. Für die Einreihung in die Grundstücksart 'Einfamilienhaus' ist es unerheblich, ob die Mitbenutzung des Grundstücks zu öffentlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken sich innerhalb der Wohnung oder aber in Räumen vollzieht, die zu selbständige
»Es gibt keinen für das gesamte Bewertungsgebiet geltenden Erfahrungssatz, daß Flachdachbauten stets auf deren gewerbliche oder freiberufliche Nutzung schließen lassen. Deshalb wird ein Wohngrundstück in seiner Eigenart als bewertungsrechtliches Einfamili
»Gegenstand der Schenkung kann ein Grundstück mit reparierten Gebäuden sein, wenn der Beschenkte eine Geldsumme mit der 'Auflage' erhält, dieses Geld nur für den Kauf eines (bestimmten) Grundstückes und die bestimmte Reparatur der aufstehenden Gebäude zu
»1. Eine Aussetzung der Vollziehung ist auch dann geboten, wenn nach einem Urteil des erkennenden Senats die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts zweifelhaft ist und der Zweifel nach einem damit in Widerspruch stehenden Urteil des erkennende
»Tatsächliche Änderungen, die zu einer Wertfortschreibung führen können, rechtfertigen nicht für sich allein auch eine Artfortschreibung.«
»Zur steuerlichen Zuordnung der Tätigkeit einer Grundstückserschließungsgesellschaft, in die Landwirte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens Grundstücke ihres Betriebsvermögens einbringen und als 'Surrogat' baureifes Gelände zurückerhalten.«
»Gemäß § 13a Abs. 5 Nrn. 1 bis 4 EStG ist der Wert der Arbeitsleistung für die körperliche Mitarbeit der Person, die den Haushalt führt, auch für einen im Haushalt voll beköstigten und untergebrachten entgeltlich beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs um
»Auch ohne zivilrechtliches Gesellschaftsverhältnis können Eheleute, die gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb (Blumengärtnerei) als Miteigentümer nach Bruchteilen erwerben, aufgrund dieses Gemeinschaftsverhältnisses als Mitunternehmer anzusehen se
»1. Der II. Senat schließt sich der Rechtsprechung des III. Senats (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, und vom 8. Februar 1985 III R 62/84, BFHE 142, 567, BStBl II 1985, 319) an, daß für Stichtage ab 1. Janua
»Die Frist für die Erhebung der Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluß, mit dem eine Revision mangels Postulationsfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten (Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG) verworfen worden ist, beginnt bereits mit der Zustellung des Beschlusses an
»Einer Beschwerde darf das FG durch Aufhebung des angefochtenen und Erlaß eines neuen Beschlusses mit dem gleichen Tenor nur abhelfen, wenn die Beschwerde 'begründet', d. h. der angefochtene Beschluß mit solchen Mängeln behaftet ist, daß er nicht aufrecht
»Zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Falle eines negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheids nach der MGVO.«
»1. Einen gerichtsinternen Streit darüber, welcher Senat des FG nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständig ist (negativer Kompetenzkonflikt), entscheidet das Präsidium des FG. 2. Der BFH ist nicht befugt, auf Antrag eines der beteiligten Senate des FG, d
»1. Weist das FG eine nicht erhobene klaGE ab, so ist die dadurch begründete Beschwerde des 'Klägers' bei der Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren zu berücksichtigen. 2. Das Halten von 'Berlin-Anhängern' mit regelmäßigem
»Der VIII. Senat schließt sich in der Beurteilung besonderer Umstände, die es in Fällen der Betriebsaufspaltung rechtfertigen, die Anteile von Ehegatten an einem Unternehmen zusammenzurechnen, der Rechtsauffassung des I. Senats (Urteil vom 27. November 19
»Der Konkursverwalter ist berechtigt, über die von ihm für das Unternehmen des Gemeinschuldners erbrachte Leistung eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis zu erteilen. Der Gemeinschuldner kann die in der Vergütung des Konkursverwalters enthaltene Umsa
»Tatsächliche Änderungen, die zu einer Wertfortschreibung führen können, rechtfertigen nicht für sich allein auch eine Artfortschreibung.«
»Ein Wirtschaftsgut verbleibt nicht mindestens drei Jahre lang in einem Berliner Betrieb (Betriebsstätte), wenn es an das Land Berlin als Hoheitsträger vermietet wird.«
»Zu den üblichen Zuwendungen aus Anlaß einer Betriebsveranstaltung, die nicht als Arbeitslohn anzusehen sind, kann auch eine vom Arbeitgeber überlassene Theaterkarte gehören, wenn der Theaterbesuch Bestandteil des Gesamtprogramms einer Betriebsveranstaltu
»Ein Organträger darf für Lohnsteuerschulden der Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft im Lohnsteuerhaftungsverfahren grundsätzlich auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn er selbst diesen Arbeitnehmern Leistungen erbracht hat.«
»1. Für die sich aus § 14 VOB/B ergebende Abrechnungsverpflichtung ist eine Rückstellung zu bilden, soweit sich die Abrechnungsverpflichtung auf Bauleistungen bezieht, die am Bilanzstichtag bereits abgenommen (§ 641 BGB), aber noch nicht abgerechnet sind.
»Bestandskräftige Bescheide über Zölle und Verbrauchsteuern sind im Regelfall zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, und den Steuerpflichtigen kein
»Werden Sonderabschreibungen gemäß § 82f EStDV für eine Zeitspanne in Anspruch genommen, während derer sowohl Einkommen- als auch Gewerbesteuerpflicht besteht, so wirken sie sich auch dann in vollem Umfang und nicht nur zeitanteilig auf den Gewerbeertrag
»Eine tarifvertragliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer rechtfertigt auch im Umsetzungsfall regelmäßig keine Rückstellung wegen drohender Verluste aus schwebenden Geschäften.«
»1. Hat sich ein Erbbauberechtigter unbedingt verpflichtet, nach Ablauf des Erbbaurechts nach Wahl des Erbbauverpflichteten entweder die Gebäude entschädigungslos unter Einebnung des Grundstücks abzubrechen oder sie entschädigungslos dem Erbbauverpflichte
»Zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerungsgeschäften.«
»1. Hat ein Steuerberater gegen einen Steuerbescheid im Namen des Steuerpflichtigen, aber ohne Nachweis schriftlicher Vollmacht Einspruch eingelegt, so kann das FA ihm als dem bestellten Vertreter im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 1 VwZG die Einspruchsentscheidu
»Hebt das FG einen Steuerbescheid wegen mangelnder Sachaufklärung des FA gemäß § 100 Abs. 2 S. 2 FGO auf, kann eine Revisionszulassung nicht mit der Verfahrensrüge mangelnder Sachaufklärung seitens des FG (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) erreicht werden.«
»Zu den Pflichten eines Mineralölsteuerlagerinhabers, die dessen gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter zu erfüllen hat (Haftung des gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten für die Mineralölsteuer, die durch Entnahme von Mineralöl aus dem Steu
»Zur Verantwortlichkeit jedes Geschäftsführers einer GmbH für die Geschäftsführung im ganzen, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt und die Aufgaben intern aufgeteilt sind.«
»1. Der Tatbestand der widerrechtlichen Benutzung eines Fahrzeugs (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG 1972) ist ein Ergänzungstatbestand, der hinter den Haupt- und Regeltatbestand des Haltens (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG 1972) grundsätzlich zurücktritt. 2. Der im üb
»1. Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben abziehbar. 2. Eine verdeckte Zuwendung an eine politische Partei durch Erwerb eines Gutachtens setzt voraus, daß das Gutachten gänzlich unbrauchbar ist oder sein Wert we
»l. Der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann auch aus einem einzigen Verkauf abgeleitet werden, wenn Gegenstand des Verkaufs nicht nur ein Zwerganteil ist. 2. Im Verkauf von Aktien an ein Bankenkonsortium mit dem Ziel der
»1. Der Antrag nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG (1969) kann nicht auf einen Zeitpunkt vor seinem Eingang beim FA rückbezogen werden. 2. Zur Entgegennahme des Antrags nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG (1969) ist nicht nur ein bestimmtes Wohnsitz- oder Betriebs-FA
»1. Die Vermutung des § 4 Abs. 1 VwZG, daß bei Zustellung mit eingeschriebenem Brief dieser mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gilt, greift auch dann ein, wenn der dritte Tag auf einen Sonntag fällt. 2. Erstmals in der Revisionsi
»Befindet sich auf einem Einfamilienhausgrundstück eine Schwimmhalle, so rechtfertigt dieser Umstand für sich allein die Bewertung im Sachwertverfahren.«
»1. Bei der Prüfung, ob eine rechtsmißbräuchliche Zwischenschaltung von Basisgesellschaften (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1980 VIII R 11/77, BFHE 132, 198, BStBl II 1981, 339) vorliegt, erlaubt der Sitz der Basisgesellschaft im niedrig besteuernden Aus
»1. Eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung i.S. des § 2 Nrn. 2 bis 4 KVStG (1959) bzw. i.S. des § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 KVStG (1972) setzt deren Eignung voraus, der Kapitalgesellschaft Kapital zuzuführen und damit den Wert der Gesellschaftsrechte zu e
»Bei der Verschmelzung zweier ausländischer Kapitalgesellschaften, von denen die eine eine inländische Niederlassung hält, die nach der Verschmelzung beibehalten wird, fehlt es an einer Kapitalzuführung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 6 KVStG (1972).«
»1. § 8 S. 2 KVStG (1972) ist zur Durchführung der Richtlinie 69/335/ EWG ergangen. 2. Kommanditanteile an einer GmbH & Co. KG haben auch dann keinen Nennwert i.S. des § 8 S. 2 KVStG (1972), wenn im Gesellschaftsvertrag für alle Gesellschafter sog. feste
»1. Unterhaltsleistungen, die einem in Berufsausbildung stehenden Kind von seinem Ehegatten gewährt werden, gehören zu den anrechenbaren eigenen Bezügen des Kindes, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet
»Erstreckt sich die Vorausfestsetzung des Ausfuhrerstattungssatzes auf die anzurechnende Produktionserstattung für Mais zur Herstellung von Stärke? - Vorlage an den EuGH -«
»1. Lehnt der Steuerpflichtige es ab, dem FG nähere Einzelheiten über den Geschäftsverkehr mit seinen angeblich ausländischen Lieferanten mitzuteilen, und wird es dem FG deshalb unmöglich, den Sachverhalt auf einfache Weise zu erforschen, so enthebt das V
»Eine Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit kann auch dann vorliegen, wenn ein Betriebsinhaber seinen Betrieb wegen seines die berufliche Tätigkeit ausschließenden Gesundheitszustandes zunächst befristet verpachtet und nach Erlangung der G
»1. Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, so muß der Gewinn der KG auf die Gesellschafter einschließlich des Treuhandkommanditisten aufgeteilt werden. In einer weiteren Feststellung muß der Gewinnanteil des Treuhänders au
»Einkommensteuerrechtlich sind die in ein Umlegungsverfahren (Flurbereinigungsverfahren) eingebrachten und die daraus im Zuteilungswege erlangten Grundstücke grundsätzlich als wirtschaftlich identisch zu werten. Demgemäß tritt keine Gewinnrealisierung ein
»Da der einem Gesellschafter zugestellte Feststellungsbescheid auch von demjenigen Beteiligten angegriffen werden kann, für den er bestimmt, dem er aber nicht oder nicht formgerecht bekanntgegeben worden ist, ist die Klage des Beteiligten auf förmliche Be
»Ein Unternehmer, der mit seinen Handelsvertretern vereinbart hat, daß deren Provisionsanspruch rechtlich bereits mit der Beendigung der Vermittlungstätigkeit oder dem Abschluß des Geschäfts entstehen soll, kann auch vor Ausführung des Geschäfts geleistet
»Nettolohnvereinbarungen, die die Berlin-Zulagen einschließen, sind steuerrechtIich anzuerkennen, wenn sie vom Arbeitgeber eindeutig nachgewiesen werden und die Vorschriften über den Lohnsteuerabzug und die des BerIinFG beachtet wurden.«
»Eine vom FA wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts verfügte Aussetzung der Vollziehung endet mit der Rücknahme des Einspruchs, ohne daß es einer gesonderten Aufhebung der Aussetzungsverfügung bedarf.«
»Will ein FA einen Erbschaftsteuerbescheid einem Testamentsvollstrecker gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 ErbStG (1974) mit Wirkung für und gegen den Steuerschuldner bekanntgeben, so muß der Bescheid so formuliert werden, daß sich eine Auslegung ausschließen läßt, d
»1. Zur Frage der Prozeßunterbrechung bei Löschung einer GmbH. 2. Eine Betriebsübereignung i.S. des § 75 Abs. 1 AO (1977) setzt bei Grundstücken, die zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens gehören und im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, vora
»1. Feststellungsbescheide nach § 45 Abs. 1 S. 1 ZG wirken grundsätzlich auch gegenüber den Zollbeteiligten der folgenden Zollbehandlungen des Zollguts. 2. Ergeht ein Feststellungsbescheid nach § 45 Abs. 1 S. 1 ZG erst, nachdem eine neue Zollbehandlung de
»1. Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung kann nicht zur Anwendung eines Runderlasses des Bundesministers der Finanzen führen, falls dieser im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht. 2. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt v
»Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen sind als Arbeitslohn des einzelnen Arbeitnehmers anzusehen, wenn aus den Umständen (z. B. Häufigkeit, Dauer oder besondere Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung) gefolgert werden kann, daß die Veranstaltung vom A
»Für den Fall, daß im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren betreffend einen Art- und Wertfortschreibungsbescheid ein notwendig Beteiligter hinzugezogen wurde und in der ihm zugestellten Einspruchsentscheidung der Inhalt des angefochtenen Bescheids wi
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt, wenn einem Ehegatten allein gehörende Wirtschaftsgüter an eine GmbH vermietet sind, an der nur der andere Ehegatte beteiligt ist (vgl. Urteil v. 30.07.1985 VIII R 263/81 BFHE 145, 129
»1. Schenkt der Gesellschafter einer Personengesellschaft (Ehemann) ein zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörendes Grundstück einem anderen Gesellschafter (Sohn) unter Vorbehalt des Nießbrauchs für sich und seine Ehefrau als Gesamtberechtigte, werden jed
»Bei Übersendung eines fristgebundenen Schriftsatzes im Telebriefverfahren der Deutschen Bundespost gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Absenders, sich bei der Telebriefstelle über die Laufzeiten und Zustellformen eines Telebriefes zu informieren und
»1. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG
»1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß der Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) auch insoweit zulässig ist, als der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinnfeststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) sei nicht wirksam zugest
»Die Gründe des Beschlusses, mit dem ein Antrag des Klägers auf Prozeßkostenhilfe abgelehnt wird, müssen erkennen lassen, daß die Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sind. Dazu reicht der Hinweis, die Klage sei in de
»In der stillschweigenden Entgegennahme der Mitteilung des Käufers (Molkerei) nach § 4 Abs. 5 S. 2 der Milch-Garantiemengen-Verordnung durch das HZA ist ein Feststellungsbescheid zu sehen, durch den die Anlieferungs-Referenzmenge des Erzeugers (sog. Milch
»Die Gründe des Beschlusses, mit dem ein Antrag des Klägers auf Prozeßkostenhilfe abgelehnt wird, müssen erkennen lassen, daß die Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 FGO i.V. mit § 114 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sind. Dazu reicht der Hinweis, die Klage sei in
»Zur Frage, ob bei der Berechnung der sog. Opfergrenze (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1986 III R 245/83, BFHE 147, 231) der Saldo zwischen Sparbuchabhebungen und Sparbucheinzahlungen sowie Mittel aus einer Kreditaufnahme das sog. Nettoeinkommen erhöhen.«
»1. Unterhaltsleistungen dürfen im allgemeinen nur insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, als sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemess
»Prozeßzinsen auf erstattete Grunderwerbsteuer sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art) und keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.«
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das FA, das einen Steuererstattungsbetrag aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an einen Dritten ausgezahlt hat, einen etwaigen Rückforderungsanspruch gegen den Dritten durch Rückforderungsbescheid
»1. Die in § 46 Abs. 2 S. 2 EStG vorgesehene zweijährige Ausschlußfrist für den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ist verfassungsgemäß. 2. Ein Grundlagenbescheid, mit dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesondert und einheitlich festgest
»Zur Frage, ob der Abtretende eines 'Erstattungszahlungsanspruchs', der den Erlaß eines Verwaltungsakts zwecks Erstattung an den Abtretungsempfänger begehrt, die Verletzung eigener Rechte i.S. des § 40 Abs. 2 FGO geltend macht.«
»Zur Frage, ob ein beim Eloxieren verwandtes Elektrolyt Anlage- oder Umlaufvermögen ist.«
»Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß durch Gesetz vom 25. Juli 1984 (BGBl I 1984, 1006) der Abzug von Geldauflagen gemäß § 153a StPO als Betriebsausgaben auch mit Wirkung für die Vergangenheit ausgeschlossen worden ist; das Gesetz kodifi
»Wird minderjährigen Kindern vom Vater mit notariellem Vertrag unter Mitwirkung von Ergänzungspflegern und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ein Grundstücksnießbrauch zugewandt, dieser jedoch nicht im Grundbuch eingetragen, so sind die Einkünfte aus
»Für Klagen gegen Härtefall-Bescheinigungen der Landesstelle - Landwirtschaftskammer - nach § 9 Abs. 2 der Milch-Garantiemengen-Verordnung ist der Finanzrechtsweg nicht gegeben. Zuständig sind die Verwaltungsgerichte.«
»Vereinbaren Eltern mit ihren Kindern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur gemeinschaftlichen Verwaltung des - bisher den Eltern gehörenden und von diesen genutzten - Grundvermögens der Familie, so setzt die Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung un
Eine gesonderte Gewinnfeststellung für Einzelunternehmer nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. b AO (1977) ist nur zulässig, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung das Betriebs-Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen zuständig ist.«
»1. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 100 Abs. 1 S. 4 FGO kann auch hilfsweise gestellt werden (entgegen BFH-Urteil vom 25. Juni 1975 I R 78/73, BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42). 2. Die Vorlage von Bilanzen und Erfolgsrechnungen gemäß § 17 Abs. 1
»Steuerfreiheit gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG (1974) tritt nur bei einem Rückerwerb von Todes wegen ein.«
»Die Gewerbesteuerpflicht eines in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betriebenen Ein-Schiff-Unternehmens beginnt nicht vor Ablieferung des Schiffs an die KG.«
»Wird einem Arbeitnehmer-Ehegatten eine Direktversicherung eingeräumt, so ist für die Frage, ob hierfür eine betriebliche Veranlassung vorliegt, ein Vergleich mit fremden Arbeitnehmern (interner Betriebsvergleich) auch dann geboten, wenn der Ehegatten-Arb
»1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. 2. Der Erwerb von Feingold durch einen Zahnarzt ist nicht betrieblich veranlaßt.«
»1. Zur Berechnung der Berlinpräferenz nach § 21 BerlinFG unter Berücksichtigung der Berlinzulage nach § 28 Abs. 1 S. 1 BerlinFG. 2. Zur Berichtigung nach § 129 AO (1977), wenn der Sachbearbeiter des FA eine ihm zugegangene Kontrollmitteilung übersehen ha
»Verfahrensmängel, die eine zulassungsfreie Revision eröffnen (§ 116 Abs. 1 FGO), sind nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zu ihrer Begründung angeführten Tatsachen schlüssig vorgetragen sind. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Kläger rüg
»Wird ein Fahrzeug nacheinander durch verschiedene Personen widerrechtlich benutzt, so entsteht jeweils Kraftfahrzeugsteuer in der Person der weiteren Benutzer auch dann, wenn ihre Benutzungshandlungen in den Mindestzeitraum fallen, für den die Steuerpfli
»1. Für die Klage einer Molkerei gegen ein HZA auf Feststellung, sie sei zur Berechnung und Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmengen (Milchquoten) der an sie abliefernden Milcherzeuger nicht verpflichtet, ist der Finanzrechtsweg gegeben. Die klaGE ist u
»Bei einer Betriebsaufspaltung ist der Wert der Anteile an der Betriebsgesellschaft in den ersten Jahren nach der Gründung nicht auf 100 v.H. des eingezahlten Stammkapitals zu begrenzen, wenn sich nach dem Stuttgarter Verfahren ein höherer Wert ergibt (en
»1. Werden die steuerrechtlichen Folgen der Umwandlung einer OHG in eine GmbH nach § 17 Abs. 7 S. 3 bis 5 UmwStG (1969) zurückbezogen, so sind die Einkommen des Einbringenden und der Kapitalgesellschaft so zu ermitteln, als ob der Betrieb mit Ablauf des U
»Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn § 33a Abs. 2 S. 5 EStG (1981) für eine andere als hälftige Aufteilung des Ausbildungsfreibetrages eine einvernehmliche Erklärung beider unterhaltsleistenden Elternteile verlangt.« Ist eine Einigung
»1. Ein nach dem Tode des Ehemannes an 'Herrn und Frau ... (Name der Ehefrau) ...' gerichteter Einkommensteuerbescheid für den letzten Zusammenveranlagungszeitraum der Eheleute ist jedenfalls dann hinreichend bestimmt und der überlebenden Ehefrau wirksam
»1. Im Falle eines Liquidationsvergleiches entsteht der Vergleichsgewinn erst mit Abschluß des Liquidationsverfahrens. 2. § 3 Nr. 66 EStG betrifft auch den Fall der übertragenden Sanierung.«
»Die in § 14 Abs. 1 Nr. 3 UStG (1967) bezeichneten Angaben brauchen nicht Inhalt der für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (1967) erforderlichen Rechnung des Leistenden zu sein. In der Rechnung muß jedoch durch Angaben
»Einem unterhaltspfIichtigen, jedoch nichtkindergeldberechtigten Elternteil steht ein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung des Kindes nicht zu, wenn das Kind im Haushalt des kindergeldberechtigten Dritten (z.B. Pflegeeltern) untergebracht
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in Tz. 101 des BMF-Schreibens vom 5. Mai 1977 (BStBl I 1977, 246) zugelassenen Ausnahmefälle von dem dreijährigen Verbleiben im Betrieb des Investors eine abschließende Regelung darstellen.«
»Der vom Konkursgericht für die Zeit bis zur Entscheidung über den Konkursantrag zur Sicherung der zukünftigen Masse eingesetzte Sequester haftet nicht für Umsatzsteuern, die durch seine im Rahmen der Anordnungen des Gerichts getroffenen Maßnahmen entsteh
»§ 25 Abs. 1 ErbStG (1974 a. F.) war auch anwendbar, wenn der Erbe einem Dritten als Abfindung für dessen Erbausschlagung ein Nießbrauchsrecht an Nachlaßgegenständen bestellte.«
»1. Wird ein Änderungsbescheid, der unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ergangen ist, gemäß § 68 FGO in den Prozeß wegen des ursprünglichen (unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen) Bescheides eingeführt, so unterliegt die Umstellung des (ur
»1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß § 37 Abs. 3 S. 3 bis 5 EStG auch für den Veranlagungszeitraum 1984 gilt. 2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 37 Abs. 3 S. 5 EStG auch für den Teil des Werbungskostenüberschusses gilt, der bei einem zum Teil ve
»Bei Ankunftskontrakten gehören die Wiegekosten nicht zum Zollwert, wenn nach dem Kaufvertrag die Kosten der Feststellung des Ankunftsgewichts vom Käufer zu tragen sind.«
»Der Begriff der Briefmarke i.S. der Tarifnr. 99.04 des Gemeinsamen Zolltarifs setzt voraus, daß die Marke im Regelfall dazu bestimmt ist, durch Aufkleben auf entsprechende Sendungen den Beweis für die Zahlung des Beförderungsentgeltes zu erbringen.«
»1. Für die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses i.S. des § 705 BGB ist es unschädlich, wenn ein Gesellschafter es übernimmt, den Betrieb der Gesellschaft im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschaft zu führen. 2. Das Merkmal der Mitunternehmeriniti
»Erwirbt ein Kommanditist einer noch nicht werbend tätigen KG ein Grundstück in der Absicht, es später an die KG zu veräußern, so ist das Grundstück kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen. Eine Überlassung 'zur Planung' oder 'zur späteren Verwendung' ist
»1. Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides, durch den die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft abgelehnt wird, hat nicht die Rechtswirkung einer vorläufigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit. 2. Die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit
» Der VI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Muß ein Steuerbescheid auch dann wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen aufgehoben oder g
»1. Ist das Vermögen eines verstorbenen US-Bürgers durch eine nach dem Recht des Staates New York errichtete letztwillige Verfügung auf einen Trust übergegangen mit der Maßgabe, daß das Trustvermögen mit dem Tode seiner Witwe und seiner Tochter, denen Zwi
»Abkömmling von Geschwistern des Erblassers i.S. des § 15 Abs. 1 ErbStG (1974) - Steuerklasse III Nr. 4 (jetzt Nr. 3) - ist ein Adoptivkind auch dann, wenn sich die Wirkung der Adoption nicht auf Verwandte des Annehmenden erstrecken und das Adoptivkind mi
»1. Solange ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug - hier: gebietsfremder Anhänger hinter deutscher Zugmaschine - zum vorübergehenden Verkehr zugelassen ist, kann es nicht im kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Sinne widerrechtlich (= ohne die verkehrsrechtlich
» 1. Erwerben mehrere Personen in rechtlich verbundenen Verträgen sämtliche Erbanteile an einem Nachlaß, der nur aus einem Grundstück besteht, können die Vereinbarungen bereits zivilrechtlich als Kauf der Miteigentumsanteile am Grundstück bei gleichzeitig
»Es liegt eine Zolltarifsache i.S. des § 116 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung vor, wenn das FG über die Auslegung und Anwendung einer Anmerkung zur Tarifnr. 27.01 des Deutschen Teil-Zolltarifs entschieden hat. Das gilt auch dann, wenn es nicht um die Eino
»Die Auszahlung eines Geldbetrags an eine über 50 Jahre in der Rechtsanwaltspraxis tätige Bürovorsteherin aufgrund eines Vermächtnisses des inzwischen verstorbenen Rechtsanwalts ist eine private unentgeltliche Zuwendung und keine durch das Arbeitsverhältn
»Überträgt eine Mutter ein Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs bürgerlich-rechtlich wirksam auf ihren Sohn und überläßt sie ihm anschließend das Grundstück zur Nutzung in seinem Gewerbebetrieb, so sind die vom Sohn aufgebrachten Gegenleistungen
»1. Aus einer Quelle innerhalb der Vereinigten Staaten stammt auch der Arbeitslohn, den ein im übrigen im Inland tätiger Arbeitnehmer während einer Geschäftsreise in den Vereinigten Staaten erzielt. 2. Der Geschäftsführer einer inländischen GmbH übt seine
»1. Die beim Erwerb eines Anteils an einer GmbH anfallenden Anschaffungskosten entfallen nicht zum Teil auf ein neben dem Anteil bestehendes Wirtschaftsgut 'Gewinnbezugsrecht' (Abweichung von dem BFH-Urteil vom 30. Oktober 1973 I R 67/72, BFHE 111, 72, BS
»1. Die beim Erwerb eines Anteils an einer GmbH anfallenden Anschaffungskosten entfallen nicht zum Teil auf ein neben dem Anteil bestehendes Wirtschaftsgut 'Gewinnbezugsrecht' (Abweichung von dem BFH-Urteil vom 30. Oktober 1973 I R 67/72, BFHE 111, 72, BS
»1. Die beim Erwerb eines Anteils an einer GmbH anfallenden Anschaffungskosten entfallen nicht zum Teil auf ein neben dem Anteil bestehendes Wirtschaftsgut 'Gewinnbezugsrecht' (Abweichung von dem BFH-Urteil vom 30. Oktober 1973 I R 67/72, BFHE 111, 72, BS
»Ein Wirtschaftsgut verbleibt auch dann noch im Betrieb (in der Betriebstätte) des Investors, wenn dieser es kurzfristig, d. h. für nicht länger als drei Monate, an einen anderen vermietet.«
»Überläßt der Investor als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Nutzung, so verbleibt dieses im Betrieb (in der Betriebstätte) des Investors und wird dort insoweit betrieblich genutzt. Unerheblich ist, wie lange das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zu
»Eine Sache, mit der die Überprüfung der Rechtsfrage begehrt wird, in welchem Umfang die von einem Automatenaufsteller aufgestellten Automaten betrieblich i.S. des § 4 b Abs. 2 S. 7 InvZuIG 1982 genutzt werden, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr.«
»1. Der Streitwert eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Milchquotenbescheids (Feststellungsbescheid des HZA hinsichtlich der Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung) beträgt 10 v.H. des Betrags der Abgabe
»1. Der Streitwert eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Milchquotenbescheids (Feststellungsbescheid des HZA hinsichtlich der Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung) beträgt 10 v. H. des Betrags der Abgabe
» Das Vorliegen einer Betriebsübertragung im ganzen im Sinne der Haftungsvorschrift des § 75 AO (1977) wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Übernehmer den Betrieb nur dann in der bisherigen Weise fortführen kann, wenn er an der Stelle des Veräußerer
»Die Fristsetzung nach Art. 3 § 3 Abs. 1 VGFGEntlG dient nur der Beschleunigung der Sachverhaltsaufklärung, nicht jedoch als Druckmittel für die alsbaldige Bezeichnung des Streitgegenstands bzw. für die Vorlage einer Klagebegründung. Eine Ausschlußfrist d
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen die einer OFD eingegliederten Großbetriebsprüfungsstellen mit der Durchführung einer Außenprüfung beauftragen dürfen.«
»Die Steuerermäßigung nach § 14 3. VermBG ist im Rahmen der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals als Minderung der Tarifbelastung i.S. des § 27 Abs. 1 KStG (1977) zu behandeln.«
»Kann die Herkunft eines bestimmten Vermögens (Sparguthaben) eines Steuerpflichtigen nicht aufgeklärt werden, so ist, wenn die Buchführung des Steuerpflichtigen ordnungsmäßig ist, nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast (Feststellungslast) darüber
»Verpflichtet sich ein Ehegatte in einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, den anderen Ehegatten lebenslänglich zu versorgen, während dieser dafür auf seinen Zugewinnausgleichsanspruch verzichtet, so kann der Verpflichtete seine wiederkehrenden Vers
»1. Ein Antrag auf Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 8, S. 2 EStG kann formfrei gestellt werden. 2. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung beinhaltet in der Regel keinen Antrag auf Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 S.
»1. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung stellt bei erkennbar berechtigtem Interesse auf Veranlagung einen Antrag auf eine Steuerfestsetzung i.S. von § 155 Abs. 1 S. 3 AO (1977) auch dann dar, wenn eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen ist. 2
»Wird eine Wohnung aufgrund Mietvertrags an einen nahen Angehörigen erheblich verbilligt überlassen - hier rund zur Hälfte der ortsüblichen Miete -, so kann der Vermieter seine auf diese Wohnung entfallenden Aufwendungen ebenfalls nur zur Hälfte, nämlich
»Ein Verlustausgleich nach § 2 Abs. 1 AIG vom 18. August 1969 (BGBL I 1969, 1211, 1214) kommt für Veranlagungszeiträume vom Inkrafttreten der AO (1977) (1. Januar 1977) an nicht nur für Verluste in Betracht, die in gewerblichen Betriebsstätten entstanden
»Ein Verlustausgleich nach § 2 Abs. 1 AIG vom 18. August 1969 (BGBl I, 1211) kommt für die Veranlagungszeiträume bis zum Inkrafttreten der AO (1977) (1. Januar 1977) nur für Verluste in Betracht, die in einer gewerblichen Betriebsstätte entstanden sind.«
»1. Auch ein Gesellschaftsvertrag zwischen Angehörigen kann steuerIich nur Berücksichtigung finden, falls er dem unter Dritten Üblichen entspricht und auch wie unter Dritten vollzogen wird. 2. Dies gilt auch für eine Familien-GmbH & Co. KG, in der die Gmb
»Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Mitunternehmerschaft.«
Überschreiten die anrechenbaren, zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmten oder geeigneten eigenen Bezüge in eines in Berufsausbildung stehenden Kindes, die diesem von seinem Ehegatten gewährt worden sind, die Summe von Aus
»Eine Bestellung ist auch dann noch fristgerecht i.S. des § 4b Abs. 2 Satz 1 InvZulG (1975), wenn das nachweislich bis spätestens 30. Juni 1975 zur Post gegebene Auftragsschreiben dem Lieferanten erst nach diesem Zeitpunkt zugeht.«
»Zu den anrechenbaren, zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmten oder geeigneten eigenen Bezügen eines in Berufsausbildung stehenden, verheirateten Kindes gehören Leistungen des Ehegatten nur insoweit, als sie aufgrund der
»1. Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, mit der ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO gerügt wird, kann nicht in eine nach dieser Vorschrift statthafte zulassungsfreie Revision umgedeutet werden. 2. Ein Beteiligter war 'im Ve
»1. Die Aufteilung von Kontokorrentzinsen in voll und beschränkt abziehbare Werbungskosten und Sonderausgaben richtet sich nach der Veranlassung der einzelnen über das Kontokorrentkonto abgewickelten Zahlungsvorgänge. Es gelten dieselben Rechtsgrundsätze
»Die bestehende Rechtslage auf dem Gebiet der Einheitsbewertung des Grundbesitzes widerspricht zwar dem Gleichheitssatz des GG, gleichwohl kann wegen der Wirkung einer Hauptfeststellung für die Besteuerung nicht aus diesem Grunde die Vollziehung eines Ein
»1. Auch der Wegebau kann zu den typisch land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten i.S. des § 40a EStG gehören. 2. Ein Arbeitnehmer, der von seinen - auch angelernten - Fähigkeiten her in der Lage ist, eine Fachkraft zu ersetzen, und auch an Stelle einer
»Eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides über Eingangsabgaben, die bei der Abfertigung festgesetzt worden sind, ist mangels berechtigten Interesses an vorläufigem Rechtsschutz in der R
»Sog. Felgenschlösser zur Sicherung von Autoradfelgen sind keine Schlösser i.S. der Tarifnr. 83.01 GZT.«
»Zum Umfang der Ermittlungspflicht des FG bei der Widerlegung der Vermutungen des § 17 ZG.«
»Zur Berechnung der Höhe des Haftungsbetrages für nicht an das FA entrichtete Umsatzsteuer, wenn die dem Geschäftsführer während des Haftungszeitraums zur Verfügung stehenden Mittel zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten nicht ausreichten.«
»Eine auf Steuererstattung gerichtete Leistungsklage ist nur begründet; wenn der Erstattungsanspruch durch einen Bescheid i.S. des § 218 Abs. 1 AO (1977) festgesetzt worden ist. Auch ein Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO (1977)) kann Grundlage für die
»1. Umsatzsteuer ist nicht i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (1967/1973) gesondert in Rechnung gestellt, wenn in der Urkunde nicht durch Angaben tatsächlicher Art zum Ausdruck kommt, daß die gesondert ausgewiesene Steuer auf Lieferungen oder sonstigen Leist
»Verzichtet der Erwerber von Grundstücken gegen eine Entschädigungszahlung auf die im Kaufvertrag vereinbarte Verpflichtung des Veräußerers, auf den Grundstücken einen Gleisanschluß zu errichten, so kann der Erwerber für die Entschädigungsleistung auch da
»1. Leistet das FA ohne rechtlichen Grund an einen am Steuerschuldverhältnis unbeteiligten Dritten, entsteht durch die fehlgeleitete Zahlung ein ausschließlich auf Beseitigung der unrechtmäßigen Zahlung gerichtetes Steuerschuldverhältnis und mit dem Zugan
»Ein sog. Baustellencontainer, der seiner baulichen Gestaltung nach zur Verwendung auf stets wechselnden Einsatzstellen vorgesehen ist, ist bewertungsrechtlich kein Gebäude, weil ihm die dem Gebäudebegriff immanente Ortsfestigkeit (Beständigkeit) fehlt.«
»Der Kommanditist haftet für die Rückzahlungsschuld der KG wegen zu Unrecht an diese ausgezahlte Vorsteuern bis zur Höhe seiner nicht geleisteten Einlage. Scheidet der Kommanditist aus der KG aus, so ist die Rückzahlungsschuld der KG insoweit als haftungs
»Finanzmittel, die einer inländischen Zweigniederlassung als Dotationskapital zugewiesen werden, für das auch keine Zinsen berechnet werden, sind regelmäßig dem Eigenkapital zuzurechnen.«
»1. Erstattungen nach § 3 UnBefG vom 27. August 1967 (BGBl I 1965, 978) an die Verkehrsunternehmen für die durch die unentgeltliche Beförderung entstandenen Fahrgeldausfälle sind Entgelte für die Leistungen der Unternehmen gegenüber den begünstigten Perso
»Die Frage, ob der Pächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Neueröffnung seines Pachtbetriebs den Gewinn nach Durchschnittsätzen ermitteln kann, bestimmt sich ausschließlich nach § 13a Abs. 1 S. 1 EStG. Es bedarf daher in derartigen Fäll
»Für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes ist die Bekanntgabe notwendige Voraussetzung. Sie setzt den Bekanntgabewillen des für den Erlaß des Verwaltungsaktes zuständigen Bediensteten voraus.«
»Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand für Kostenunterdeckungen bei der Beförderung von Schülern durch private Omnibusunternehmen unterliegen der Einkommensteuer. Es handelt sich auch nicht um tarifbegünstigte Entschädigungen.«
»Führt eine Finanzbehörde aufgrund eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung nach den Bestimmungen des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes durch, so kann sich der Vollstreckungsschuldner ihr gegenüber auf das Fehlen eines Leistungsbescheids berufen.«
»1. Die zu verschiedenen Zeiten und aufgrund von unterschiedlichen Tatumständen entstandenen Haftungsschulden beruhen auf voneinander unäbhängigen Haftungsfällen, die in einem Sammelhaftungsbescheid festgesetzt werden können. 2. Ficht der Haftungsschuldne
»Wendet sich der Steuerpflichtige in einem finanzgerichtlichen Verfahren gegen die Vollstreckung aus der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen, so kann eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache auch dadurch eintreten, daß für den betref
»Wird einem Arbeitnehmer auf einer beruflich veranlaßten Vortragsreise ins Ausland eine Geldbörse samt Inhalt gestohlen, so führt dieser Verlust nicht zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, weil er nicht in ausreichend engem Zusammenhang mit der
»Abschlußgebühren für Bausparvorratsverträge, die eine Bank bei Vertragsabschluß an die Bausparkasse zu entrichten hat, sind zu aktivieren.«
»Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich selbständig betätigt, nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.«
»1. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen besteht. 2. Die Feststellungslast trifft den Steuerpflichtigen jedenfalls dann, wenn die aufzuklärenden Tatsachen allein in seiner Verant
»1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (1985) i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 die sog. Geprägetheorie rückwirkend wieder eingeführt hat. 2. Bei der teilentgeltlichen Veräußerung eines Mitunternehmerante
»Der Beschluß des BVerfG vom 14. Januar 1986 1 BvR 209/79, 1 BvR 221/79 (BStBl II 1986 376), wonach es mit dem GG nicht vereinbar ist, daß die Steuerbegünstigung des § 34 Abs. 4 EStG (a.F.) nur solchen selbständig Tätigen gewährt wurde, die hauptberuflich
»Überließ zur Zeit der Geltung des § 8 KapErhStG (vor dem 1. Januar 1984) eine Tochtergesellschaft ihren Arbeitnehmern verbilligt Aktien ihrer Obergesellschaft, so handelte es sich insoweit nicht um die Überlassung 'eigener Aktien' der Tochtergesellschaft
»Hebt das FA im Einspruchsverfahren einen angefochtenen Bescheid über Rückforderung von Arbeitnehmer-Sparzulagen wegen Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO (1977) auf und erklärt den Einspruch für erledigt, so ist es in der Regel nicht gehindert, diesen Rückf
»Erleidet ein Arbeitnehmer auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug einen Unfall und erhöhen sich deshalb im Folgejahr die Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung, so können die Erhöhungsbeträge nicht neben
»Der beschränkte Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebstätte greift auch dann ein, wenn sich zwar in der Wohnung eine weitere Betriebstätte befindet, dieser Teil der Wohnung von der übrigen Wohnung aber baulich nicht getrennt ist
»Bei einem Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Rechts entstand die Steuer mit dem Inkrafttreten des § 42 AO (1977), wenn die mißbräuchliche Gestaltung bereits vor diesem Zeitpunkt bestand (Kraftfahrzeugsteuer für das Halten vor dem 1.
»Kann nicht festgestellt werden, ob aus der DDR in die Bundesrepublik verbrachte Waren DDR-Ursprung haben, so trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.«
»Überträgt ein Vater einen Kommanditanteil unentgeltlich auf seine Kinder und wird der Anteil alsbald von den Kindern an Dritte veräußert, kann in der Person des Vaters ein Aufgabegewinn gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG entstehen.«
»Ein Vorjahresfehlbetrag aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr muß nicht vorrangig mit in den Folgejahren erzielten gleichartigen positiven Gewerbeerträgen verrechnet werden. Er steht vielmehr ohne Einschränkung auch zur Kürzung d
1. Die Wirksamkeit einer Vereinbarung über die örtliche Zuständigkeit eines Finanzamts nach § 78 AO 1977 wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß die beteiligten Finanzämter verschiedenen Bundesländern angehören. 2. In Fällen einer erschwerten Sachverhal
»1. Zur Frage der Adressierung eines Umsatzsteuerbescheids. 2. Ein Rechtsbehelf gegen einen nichtigen Verwaltungsakt braucht nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt zu werden.«
1. Zahlungen in Erfüllung rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen erwachsen regelmäßig nicht zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 EStG. 2. Die Berücksichtigung von Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastung kommt mangels Zwangsläufigkeit nicht in Betracht, wen
»Die auf § 12 Nr. 4 EStG i.d.F. des EStÄndG vom 25. Juli 1984 (BGBl I 1984, 1006, BStBl I 1984, ú401) bezogene Anordnung des § 52 Abs. 19a EStG ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar. Die Regelung des § 12 Nr. 4 EStG beinhaltet kein
»1. Einwendungen, die sich gegen einen bestandskräftigen Steuerbescheid richten, können nicht gegen einen Abrechnungsbescheid erhoben werden. 2. Auch ein auf null DM lautender Umsatzsteuerbescheid kann wegen des inneren Zusammenhangs mit einer einen Vorst
»Ein Antrag auf Veranlagung wegen berechtigten Interesses nach § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG kann auch in einer anderen Erklärung als der Steuererklärung gestellt werden.«
»1. Zur Gebührenerhebung für Warenuntersuchungen in Marktordnungssachen. 2. Die Zollbehörden dürfen Untersuchungsgebühren erheben im Rahmen des Verfahrens zur Gewährung von Produktionserstattung für Maisgrieß für die Brauereiindustrie.«
»1. Der Betriebsausgabenabzug von Schuldzinsen ist unabhängig davon, ob der Betrieb über ein aktives Betriebsvermögen bzw. über stille Reserven verfügt oder ob er überschuldet bzw. vermögenslos ist. 2. Die Rechtsfrage, ob bei einem Kontokorrentkredit, mit
»Für eine Klage auf Unterlassung einer Auskunft an eine ausländische Steuerbehörde ist das FA nicht passiv legitimiert.«
»Bei der Beurteilung der personellen VerfIechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung ist die Zusammenrechnung der Anteile der Ehegatten am Besitzunternehmen mit Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art.
»Ein Landwirt mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) kann mangels nachgewiesener Verluste nicht geltend machen, sein Betrieb sei ein einkommensteuerlich nicht relevanter landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb.«
»Bei der Gewinnermittlung eines Arztes durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sind die jeweils für Dezember des Vorjahres Anfang Januar des Folgejahres zu leistenden Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 EStG als re
»1. In einer als mitunternehmerschaftliche UnterbeteiIigung gestalteten Familiengesellschaft unterliegt die Gewinnverteilung einer Angemessenheitsprüfung zur Abgrenzung privater Zuwendungen des Hauptbeteiligten von originären (auf der Gesellschafterstellu
»Bei der Beurteilung der personellen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung ist die Zusammenrechnung der Anteile der Ehegatten am Besitzunternehmen mit Art. 3 Abs. 1 GG i.V. mit Ar
»Wiederherstellungskosten i. S. von § 104 LAG liegen vor, wenn die Arbeiten in der Absicht der Wiederherstellung kriegsbeschädigter Gebäude durchgeführt werden und objektiv der Wiedererlangung der Dauerbaueigenschaft dienen. Dies setzt nicht voraus, daß d
»Hebt das FA im Einspruchsverfahren ohne ersichtlichen Grund einen gegen den Arbeitgeber erlassenen Lohnsteuer-Haftungsbescheid mit dem Bemerken auf, die Aufhebung erfolge 'ersatzlos', so kann der Arbeitgeber dies in dem Sinne verstehen, das FA werde gege
»Zuschüsse eines Arbeitgebers zu den Kosten für die Unterbringung der Kinder seiner Arbeitnehmerinnen in einem betriebsfremden Kindergarten sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.«
»Geräte, die aufgrund ihrer Einrichtungen sowohl als Thermokopierapparate als auch als Fernkopierer benutzt werden können, gehören zur Tarifnr. 85.13 GZT.«
»Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung sind keine vorab entstandenen Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 EStG zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte nach § 22 Nr. 1 lit. a EStG. Sie sind nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs
»Vereinbart ein GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Veräußerung seines Gesellschaftsanteils und der Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit mit dem Erwerber in einem besonderen Vertrag gegen besondere Vergütung, daß er sich auf d
»Auch nach Einführung des § 565e BGB durch das Zweite Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 14. Juli 1964 (BGBl I, 437) ist die Überlassung einer Werkdienstwohnung durch einen Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr.
»Erheben die Partner einer Anwaltsgemeinschaft gegen einen die Bewertung des Betriebsvermögens betreffenden Feststellungsbescheid Klage lediglich wegen der Aufteilung des Einheitswertes und will das FG die Klage der Partner als unzulässig abweisen, deren
»1. Zur Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG im Verhältnis zum DBA-Belgien. 2. § 32b EStG geht dem § 32a Abs. 1 S. 2 EStG im Range vor.«
»Die Zuständigkeitsregelung in § 46 Abs. 6 EStG gilt für alle Fälle, in denen nach § 46 Abs. 1 und 2 EStG Veranlagungen durchzuführen sind (Abweichung vom BMF-Schreiben vom 5. Juni 1981 IV A 7 - S 0120 - 4/81, BStBl I 1981, 488).«
»1. Werden nachträglich sowohl steuererhöhende als auch steuermindernde Tatsachen oder Beweismittel bekannt und führen die steuererhöhenden Tatsachen oder Beweismittel zur Berichtigung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (1977), so sind unabhängig von einem groben
»Ein Verrechnungsvertrag zur Umbuchung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen auf Steuerrückstände steht kraft Gesetzes unter der auflösenden Bedingung, daß das verrechnete Guthaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Festsetzung
»Wird die dem Teilnehmer an einer Steuerberaterprüfung mündlich eröffnete Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Prüfung sei nicht bestanden, schriftlich bestätigt, so ist diese Entscheidung nicht deshalb rechtswidrig, weil sie nicht schriftlich begrün
»Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung begehrt, ist die Prüfung auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Rechtsfragen beschränkt.«
»Eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids betreffenden Rechtsstreit (Urteilsverfahren) ist dann unbegründet, wenn die in der Beschwerdeschrift als grundsätzlich aufgeworfene Frage im Revisions
»Der gleichlautende Ländererlaß vom 15. Mai 1985 (BStBl I 1985, 201) widerspricht § 20 S. 2 BewG. Billigkeitsmaßnahmen infolge der Diskrepanz zwischen einer gegenüber der BFH-Rechtsprechung zum bewertungsrechtlichen Einfamilienhausbegriff weiteren bisheri
»Die gesetzliche Regelung des Weihnachtsfreibetrages für Arbeitnehmer (§ 19 Abs. 3 EStG) verstößt nicht gegen das GG.«
»1. Die Anwendung des § 62 ZPO, nach dem bei notwendiger Streitgenossenschaft die 'säumigen Streitgenossen als durch die nicht säumigen vertreten angesehen' werden, 'wenn ein Termin oder eine Frist nur von einzelnen Streitgenossen versäumt wird', kann im
»Vergütungen, die an Mitglieder eines Prüfungsausschusses zur Abnahme einer Sportbootführerscheinprüfung wegen ihrer Prüfertätigkeit gezahlt werden, sind nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG; die den Prüfungsausschüssen angegliederten Kassen sind ke
»Taxifahrer können grundsätzlich ohne Einzelnachweis einen Verpflegungsmehraufwand von 8 DM bzw. 16 DM als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn sie ununterbrochen mehr als sechs bzw. zwölf Stunden unterwegs sind (
»1. Ein Busfahrer im (städtischen) Linienverkehr kann ein Berufskraftfahrer i.S. des Abschn. 22 LStR (1981) sein. 2. Die Pauschbetragsregelung in Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 3 LStR, wonach ein Berufskraftfahrer bei mehr als sechsstündiger be
»Straßenbahnführer können grundsätzlich ohne Einzelnachweis einen Verpflegungsmehraufwand von 8 DM als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn sie mehr als sechs Stunden unterwegs sind (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 8
»Macht eine Flugbegleiterin von dem ihr tarifvertraglich zustehenden Optionsrecht, mit Vollendung des 32. Lebensjahres gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Fluggesellschaft auszuscheiden, Gebrauch, so ist die Abfindungszahlung e
»Nach Art. 108 Abs. 7 GG erlassene Verwaltungsvorschriften, wie hier Abschn. 22 Abs. 2 und 3 LStR (1981), können von einzelnen Landesfinanzbehörden wirksam nur ergänzt, nicht aber geändert werden. Ansonsten wäre der Sinn und Zweck des Erlasses solcher Ver
»1. Auch für die nach früherem Berliner Landesrecht Kraftfahrzeugsteuerfreiheit begründende 'Berlin-Zulassung' von Mietanhängern auf Berliner Vermietungsunternehmen kam es auf den voraussichtlichen regelmäßigen Standort der Fahrzeuge an. Dieser ist nicht
»1. Die Erstattung von Währungsausgleichsbeträgen nach der Regelung der VO Nr. 1608/74 kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller berechtigt ist, die Mehrbelastung auf seinen Abnehmer abzuwälzen. 2. Zur Auslegung und Anwendung der Abwälzungsklausel i
»Zu den (anderen) elektronischen Geräten zum Messen elektrischer Größen - Tarifst. 90.28 A II a GZT - gehören auch solche, die als elektrische Impulse empfangene Ergebnisse der Messung nichtelektrischer Größen durch andere Geräte ihrerseits messen.«
»Produziert eine steuerbegünstigte Körperschaft im Auftrage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Fernsehfilme unterhaltenden, belehrenden und informierenden Inhalts über wichtige soziale Fragen unter Berücksichtigung der religiösen Anliegen der Ki
»1. Bei der Schätzung des gemeinen Werts von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften kann zur Ermittlung des Vermögenswerts vom Einheitswert des Betriebsvermögens ausgegangen werden, der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu korrigieren ist. D
»Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Nutzungsüberlassungsverträgen betreffend land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zwischen Landwirtseheleuten.«
»Zur Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten bei Überlassung eines für Zwecke einer Baumschule genutzten Grundstücks.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein 'angestellter Komplementär' einer KG Mitunternehmer ist.«
»Gehört der Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in erheblichem Umfang teils dem einen und teils dem anderen Ehegatten, so kann dieser Umstand wegen der spezifischen Bedeutung des Grund und Bodens für die Land- und Forstwirtscha
»1. Zur Anwendung der vom Großen Senat des BFH im Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) aufgestellten Rechtsgrundsätze bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einer GbR, die in das Handelsregis
»1. Überträgt eine Kapitalgesellschaft einen bisher von ihr geführten Teilbetrieb auf ihre Schwesterkapitalgesellschaft ohne Entgelt für den tatsächlich vorhandenen Geschäftswert, so ist die Übertragung des Geschäftswertes ertragssteuerrechtlich als eine
»Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Ist der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Vorteil, ein Darlehen zinslos nutzen zu können, steuerrechtlich ein einlagefähige
»Die Rechtmäßigkeit der vom FA angesetzten Ausschüttungsbelastung i.S. des § 27 Abs. 1 KStG (1977) kann nur dann revisionsrechtlich geprüft werden, wenn das FG die für die Ausschüttung verwendeten Teilbeträge des Eigenkapitals in seinem Urteil in tatsächl
»1. Werden Goldstücke als Geschenke an Geschäftsfreunde verwendet, so sind die Anschaffungskosten auch dann keine abziehbaren Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (1975/77), wenn sie in einem Etui mit aufgedrucktem Werbehinweis verschenkt werde
»1. Als Empfänger von Ausgaben i. S. des § 160 (Abs. 1) S. 1 AO (1977) kann anstelle der im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft die hinter ihr stehende Person oder Personenmehrheit anzusehen sein. 2. Zur erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtige
»1. Ein Steuerpflichtiger verfügt vorzeitig und steuerschädlich über seine Bausparsumme, wenn er sich diese vor Ablauf von zehn Jahren seit Vertragsabschluß auszahlen läßt, um sie zum Wohnungsbau im Ausland zu verwenden. 2. Steht bereits bei der Veranlagu
»1. Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für (bedingt) schadstoffarme Pkw setzen entsprechende Feststellungen der Zulassungsbehörden voraus (Grundlagenbescheid). 2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, daß Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren als bedingt
»Der in § 1 Abs. 3 S. 1 der 3. KonjVO bestimmte Ausschluß der erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG für Einfamilienhäuser, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 8. Mai 1973 gestellt wurde, ist nicht deshalb unwirksam, weil der entsprechende Besch
»Eine vorübergehende Verlagerung der Produktion eines Berliner Unternehmers von Berlin (West) in den übrigen Geltungsbereich des Gesetzes in der Weise, daß dort für eine Übergangszeit (durch eigene Arbeitskräfte, aber in 'fremder' Betriebsstätte) aus den
»Die Rüge, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Richter während der mündlichen Verhandlung eingeschlafen sei, ist nur ordnungsgemäß erhoben worden, wenn angegeben wird, welche Vorgänge der Verhandlung dieser Richter
»Die Rüge, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Richter während der mündlichen Verhandlung eingeschlafen sei, ist nur ordnungsgemäß erhoben worden, wenn angegeben wird, welche Vorgänge der Verhandlung dieser Richter
»Fahrtkosten, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen; daß er sein Kind zu einer Betreuungsperson bringt, sind keine Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung des Kindes; es handelt sich um Unterhaltsaufwendungen, die durc
»Die in § 1 InvZulG 1969 vorgesehene Bescheinigung des BMWi (des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft) unterliegt weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht der Nachprüfung durch die Finanzverwaltungsbehörden.«
»1. Zollgut kann, wenn dafür ein anzuerkennendes Bedürfnis besteht, auf Antrag zu je nach Eingangsabgabenart unterschiedlichen Verkehren abgefertigt werden, insbesondere zollrechtlich zum freien Verkehr und verbrauchsteuerrechtlich zu einem gebundenen Ver
»Sog. Lenkdrachen sind Sportgeräte für Freiluftspiele (TarifSt. 97.06 C GZT).«
»Gehört bei einer Betriebsaufspaltung zum Betriebsvermögen der Betriebskapitalgesellschaft die Beteiligung an einer GmbH und wird der Inhaber des Besitzpersonenunternehmens aus einer von ihm zugunsten der GmbH übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen,
»1. Keine Betriebsaufspaltung beim Wiesbadener Modell. 2. Zur Frage der tatsächlichen Beherrschung im Rahmen der Betriebsaufspaltung. 3. § 68 FGO ist anwendbar, wenn ein Gewerbesteuermeßbescheid für Vorauszahlungszwecke durch einen Gewerbesteuermeßbeschei
»Stehen bei einer Vermögensübertragung Leistung und Gegenleistung in einem auffallenden Mißverhältnis und liegt es nach den Umständen des Falles nahe, anzunehmen, den Vertragschließenden sei dieses Mißverhältnis bekannt gewesen, so muß derjenige, der beha
»1. Hebt das FG eine den Einspruch verwerfende Einspruchsentscheidung deshalb auf, weil das FA den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht abgelehnt habe, so ist die Anfechtung dieser Entscheidung im Wege der Revision nicht ausgeschlos
»Enthält die Rechtsbehelfsschrift keine eindeutige und zweifelsfreie Kennzeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts i.S. des § 357 Abs. 3 AO (1977), ist bei Ermittlung des wirklichen Willens davon auszugehen, daß der Steuerpflichtige denjenigen Verwaltun
»Es kann nur ausnahmsweise angenommen werden, daß sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu einem Gesellschaftsverhältnis und zur Mitunternehmerschaft umgestaltet hat. EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2«
»Der Änderungsbescheid, den das FA nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, aber vor Klageerhebung erläßt, wird auf Antrag des Klägers Gegenstand des Verfahrens gegen den ursprünglichen Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung.«
»Es ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 2 FGO, ob die Kosten eines Mittagessens, die der Arbeitgeber im Rahmen einer von ihm organisierten Feier des Dienstjubiläums eines Arbeitnehmers trägt, dem Jubilar als lohnsteuerpflichtig
»Ein Erwerbsvorgang (i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1940/1983) ist dann verwirklicht i.S. des § 23 GrEStG (1983), wenn die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zwar unabhängig davon, ob dieser Rechtsvorgang bereits die Entstehung
»Ein Berufskraftfahrer - hier: Linienbusfahrer - kann die Verpflegungsmehraufwandspauschale von 8 DM dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er seine beruflich veranlaßte Abwesenheit von einer der in Abschn. 22 Abs. 2 S. 4 LStR bezeichneten Stätten vor Ablauf
»In einer Röntgenarztpraxis gewonnene und zur Veräußerung bestimmte Silberabfälle bleiben Betriebsvermögen, auch wenn sie zu Barren umgegossen werden.«
»Haben ein Architekt und sein Auftraggeber vertraglich vereinbart, daß jeder Vertragspartner aus wichtigem Grund kündigen könne und in diesem Fall der Architekt die vereinbarte Vergütung nur nach Abzug ersparter Aufwendungen erhalte, ist der zur Auszahlun
»Bei der Berechnung der sog. Opfergrenze (BFH-Urteil vom 4. April 1986 III R 245/83, BFHE 147, 231, BStBl II 1986, 852) ist auch dann nach Tz. 2.5.2 des Schreibens des BMF vom 27. Juli 1984 IV B 6 - 2352 -16/84 (BStBl I 1984, 402) vorzugehen, wenn beide E
»Vergütungen, die ein Steuerpflichtiger für den Einzelmusikunterricht seines Kindes leistet, sind als Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes i. S. des § 33a Abs. 3 Nr. 1 EStG (1979) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar.«
»Die Vorauszahlung einer sog. Treuhändergebühr für erst später für einen Zeitraum von 30 Jahren zu erbringende Verwaltungsleistungen und einer sog. Haftungsgebühr für erst sehr viel später eintretende Haftungsrisiken kann ein Mißbrauch von Gestaltungsmögl
»Die in § 1 InvZulG 1969 vorgesehene Bescheinigung des BMWi (des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft) unterliegt weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht der Nachprüfung durch die Finanzverwaltungsbehörden.«
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei einer sog. Erwerbergemeinschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 2 AO (1977) durchgeführt werden darf.«
»Für die Zuordnung einer Berufstätigkeit zu dem Katalogberuf 'Ingenieur' i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG reicht es nicht aus, daß ein Steuerpflichtiger die Berufsbezeichnung 'Ingenieur' nur auf Grund der Übergangsregelung des Art. 3 Abs. 1 BayIngG führt.
»1. Leistungen einer Kapitalgesellschaft, die nicht auf Rechtsverhältnissen beruhen, die von vornherein klar und eindeutig bestimmt sind, haben auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis, wenn Bezieher der Leistungen eine dem beherrschenden Gesells
»1. Die Vermietung und Verpachtung eines bebauten Grundstücks erfüllt für sich genommen regelmäßig nicht die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs. 2. Die Vermietung und Verpachtung eines bisher betrieblich genutzten Grundstücks führt zu keiner Entnahme,
»1. Zur Aufnahme eines durch Tod des Revisionsbeklagten unterbrochenen Revisionsverfahrens. 2. Die 'eigentliche' Konkursverwaltertätigkeit ist keine berufstypische freiberufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters. Sie un
»Die Gewährung oder Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch die Finanzbehörde ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern Bestandteil der Entscheidung über den Rechtsbehelf und daher vom FG uneingeschränkt überprüfbar.«
»1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundstücks durch einen Unternehmer auf seine Tochter unter Anrechnung auf ihren Erb- und Pflichtteil ist Eigenverbrauch des Unternehmers gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. a UStG (1973), auch wenn das Grundstück
»Zur Begründung der Pflicht zur Entrichtung der Mineralölsteuer für gekennzeichnetes Heizöl reicht es aus, daß das als Kraftstoff abgegebene Mineralöl einen der im Gesetz genannten Kennzeichnungsstoffe enthält.«
»1. Die Privatnutzung eines unternehmerischen Telefonanschlusses ist Eigenverbrauch (wie BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70, BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218). 2. Die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer AG gegen Zahlung einer Aufsichtsr
»Das Erfordernis der schriftlichen Klageerhebung gemäß § 64 Abs. 1 S. 1 FGO kann ausnahmsweise auch ohne eigenhändige Unterzeichnung der Klageschrift erfüllt sein. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn aus dem betreffenden Schriftsatz und ggf. beigefügten
»1. Überlassen Miteigentümer in der Form einer Hausgemeinschaft Wohnungen zur Nutzung, so ist der Überschuß der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf der Ebene der Hausgemeinschaft zu ermitteln, gleichviel, ob es sich um eine Gesellschaft bürgerlic
»Wer ein bebautes Grundstück geschenkt erhält und bereits im Zeitpunkt der Schenkung den Abbruch des Gebäudes beabsichtigt, kann weder die Abbruchkosten noch eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung vom Restwert des abgerissenen Hauses als Werbungsko
»1. Die Verwirkung eines Steueranspruchs setzt u. a. ein bestimmtes Verhalten des FA voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Beurteilung annehmen darf, das FA werde den Anspruch nicht oder nicht mehr geltend machen (sog. Vertrauenstatb
»1. Die betriebliche Veranlassung von Vorsorgeaufwendungen zugunsten eines Arbeitnehmer-Ehegatten setzt ein ernsthaft gewolltes und tatsächlich durchgeführtes Arbeitsverhältnis voraus. 2. Die Versorgungsaufwendungen dürfen nicht auf privaten Erwägungen be
»Schließen sich ein Steuerberater und eine Person, die mangels Prüfung zum Steuerberater nicht behördlich bestellt ist, zum gemeinsamen Betrieb einer Steuerberatungspraxis in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft) zusammen, so
»Die Mitglieder einer Realgemeinde können für die Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, die ihnen gemäß § 3 Abs. 2 KStG und § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unmittelbar zuzurechnen sind, auch die Begünstigun
»1. Es ist nicht schädlich, die Höhe der steuerfreien Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG danach zu bemessen, was der Arbeitnehmer als Lohn erhalten hätte, wenn sein Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig beendet worden wäre. 2. Die Steuerfreiheit einer Abfindung na
»Ein rechtswirksamer Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich setzt nicht nur voraus, daß er beim FA innerhalb der Ausschlußfrist des § 42 Abs. 2 S. 3 EStG (1980) (bis zum 30. September des dem Ausgleichsjahr folgenden Kalenderjahres) auf dem amtlich vorgesc
»1. Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der tatsächIichen Verhältnisse, die dem Grunde nach eine Wertfortschreibung rechtfertigt. 2. Für die Fortschreibung (und für die Frage, ob die Fortschreibungsgrenzen erreicht sind) ist v
»1. Ein ohne Zulassung revisibles Urteil in einer Zolltarifsache liegt vor, wenn das Urteil von einer in ihm getroffenen zolltarifrechtlichen Entscheidung abhängt oder abhängen kann, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die zolltarifrechtliche Frage die ein
»Aufwendungen einer Kunstmalerin für eine Reise in ein beliebtes Urlaubsgebiet sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie die Reise unternommen hat, um am Ziel der Reise wegen des dort vorhandenen landschaftlichen oder kulturellen Umfelds in einer ihre
»Eine mit dem Steuerbescheid verbundene Abrechnung von (Umsatzsteuer-)Vorauszahlungen, die Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen enthält, kann seit dem Inkrafttreten der AO (1977) nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO (1977) berichtigt werden
»Im Sinne des allgemeinen Abgabenrechts gehört die Umsatzsteuer nicht zu den Verbrauchssteuern, sondern zu den anderen (übrigen) Steuern. Für sie beträgt die Festsetzungsfrist daher vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO (1977)).«
»Eine GmbH, die als sog. Zwischenmieter von sog. Bauherren eingeschaltet worden ist, kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 S. 1 FGO dem für die Umsatzbesteuerung zuständigen Wohnsitzfinanzamt der Bauherren (bis auf weiteres) untersage
»1. Einer Kapitalgesellschaft dürfen Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Gesellschafterwechsel auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihre bisherigen Vermögenswerte im wesentlichen verloren hat und durch Zuführung von Mitteln der Neugesel
»Tatsachen, die anläßlich einer Außenprüfung für einen Zeitraum bekanntwerden, für den ein Verwertungsverbot besteht (hier 1971/72), können dennoch in Änderungsbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (1977) für 1971/72 berücksichtigt werden, wenn ohne sie
»1. Die einen Billigkeitserweis nach der VO Nr. 1608/74 ablehnende Entscheidung des HZA ist gerichtlich voll nachprüfbar. 2. Das FG kann das HZA auch dann verpflichten, WAB nach der VO Nr. 1608/74 zu erlassen oder zu erstatten, wenn das Verfahren zur Unte
»Der VIII. Senat des BFH hält § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 25. Juli 1984 (BGBl I 1984, 1006) für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
»Wird ein Einfamilienhaus im Laufe eines Veranlagungszeitraums in ein Zweifamilienhaus umgewandelt, so ist § 21a EStG nur für den Zeitraum anwendbar, in dem es als Einfamilienhaus selbstgenutzt worden ist. Das Gebäude ist nach seiner Fertigstellung als Zw
»Bestandteilseigenschaft eines vom Mieter errichteten Gebäudes, dessen Übernahme durch den Vermieter gegen Entschädigung mietvertraglich vorgesehen ist, trotz ausdrücklicher Vereinbarung, es solle nur als vorübergehende Einrichtung gelten.«
»Der gegen eine GbR als Steuerschuldnerin gerichtete Grunderwerbsteuerbescheid kann nur durch gemeinschaftlich von allen Gesellschaftern eingelegten Rechtsbehelf angegriffen werden.«
»1. Steht nach dem Mietvertrag fest, daß vom Mieter errichtete Gebäude, Anlagen usw. bei Vertragsbeendigung gegen angemessene Entschädigung vom Vermieter zu übernehmen sind, ist die Annahme einer bloß vorübergehenden Errichtung (§ 95 BGB) - selbst wenn di
»Die Partner einer für nichtig erklärten Ehe fallen in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 (Steuerklasse III Nr. 8) ErbStG (1974) in die Steuerklasse III.«
»1. Hat die Bundesrepublik in einem DBA (hier: DBA-Frankreich) vorbehaltlos auf ihr Besteuerungsrecht verzichtet, kann sich der inländische Vergütungsschuldner (Haftungsschuldner) unmittelbar auf die Steuerbefreiung berufen. In einem solchen Fall kann das
»1. § 82d EStDV (1975), wonach begünstigte Wirtschaftsgüter mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung im Betrieb des Steuerpflichtigen der Forschung (Entwicklung) gedient haben müssen, hält sich im Rahmen der Ermächtigungsvorschrift de
»Art. X Abs. 3 DBA-USA wirkt zugunsten der Bezieher von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 50a Abs. 4 lit. a i. V. m. § 49 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 EStG in dem Sinne, daß eine Steuerpflicht i. S. der Vorschriften von Anfang an nicht besteht. D
»Ein Haftungsanspruch für nichtabgeführte Kapitalertragsteuer (§ 44 Abs. 5 EStG (1977)) kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Steueranspruch (Nachforderungsanspruch) gegen den Steuerschuldner verjährt ist. Das gilt auch dann, wenn der Steuersch
»1. Hat die Bundesrepublik in einem DBA (hier: DBA-Frankreich) vorbehaltlos auf ihr Besteuerungsrecht verzichtet, kann sich der inländische Vergütungsschuldner (Haftungsschuldner) unmittelbar auf die Steuerbefreiung berufen. In einem solchen Fall kann das
»1. Bei einer Erbengemeinschaft beschränkt sich die gewerbliche Betätigung der Miterben auf den zum Nachlaß gehörenden Betrieb. 2. Dabei kann es sich auch um ein schon in der Hand des Erblassers begründetes Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspa
»Verlustanteile aus einer Partenreederei sind zur Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn des Beteiligten auch dann hinzuzurechnen, wenn die Partenreederei noch keinen Gewerbebetrieb i. S. des GewStG ausübt.«
»1. Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist. 2. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstan
»Auch für Dienstreisen innerhalb des Großraums Berlin (West) sind entgegen anders lautenden Verwaltungsanweisungen die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen grundsätzlich ungekürzt zu gewähren.«
»1. Die Bescheinigung der zuständigen Landesstelle nach § 9 Abs. 2 MGVO über das Vorliegen einer besonderen Situation des Milcherzeugers ist ein Grundlagenbescheid im Verhältnis zur Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge (Milchquote) durch das HZA. D
»Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus und übernimmt ein anderer Kommanditist dessen negatives Kapitalkonto ohne Saldenausgleich, so liegt in dieser Übernahme bewertungsrechtlich kein Aufwand, der zur Realisierung eines Geschäftswerts führen
»Weicht der nach § 195 Abs. 2 S. 2 ZPO vorgeschriebene Vermerk des Tages der Zustellung auf der Sendung von dem Datumsvermerk auf der Zustellungsurkunde ab, so wird die in § 47 Abs. 1 S. 1 FGO bezeichnete Klagefrist nicht wirksam in Lauf gesetzt (Anschluß
»1. Wird das gesamte Vermögen einer Tochterkapitalgesellschaft unter Ausschluß der Abwicklung gemäß den Vorschriften des UmwG auf ihre Mutterkapitalgesellschaft übertragen und anschließend der Name der Mutterkapitalgesellschaft in den der bisherigen Tocht
»1. Für die Klage gegen ein Auskunftsersuchen, das die Steuerfahndungsbehörde im Rahmen ihrer Befugnis nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (1977), unbekannte Steuerfälle zu ermitteln, an einen Dritten richtet, ist der Finanzrechtsweg gegeben. 2. Die Steuerfahndung
»Sind die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, die Waren produziert und den Großhandel mit diesen Waren betreibt, im gleichen Verhältnis an einer Aktiengesellschaft italienischen Rechts beteiligt, die fast ausschließlich für die Personenhande
»1. Zur umsatzsteuerrechtlichen Verweisung auf zolltarifliche Begriffe. 2. Zur Tarifierung von 'Veteranenfahrzeugen' ('Oldtimer').«
»Erwarb ein als gemeinnützig anerkannter Sportverein mehrere Grundstücke, um eine Schlittschuhbahn anzulegen, und gehörten diese Grundstücke zu einem Flurbereinigungsgebiet, so erstreckte sich die für diesen Erwerbsvorgang in Betracht kommende Befreiungsv
»Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ergibt sich aus dem Gemeinschaftsrecht (Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 243/78, Art. 16 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75), daß
»1. Die Steuerfahndung kann im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig werden. Maßgebend ist, in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Finanzbehörden nach a
»1. Einer Kapitalgesellschaft dürfen Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Gesellschafterwechsel auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihre bisherigen Vermögenswerte im wesentlichen verloren hat und durch Zuführung von Mitteln der Neugesel
»Werden Anzahlungen durch Hingabe eines Wechsels geleistet, so sind sie nicht schon im Zeitpunkt der Diskontierung des Wechsels i. S. des § 7a Abs. 2 S. 4 EStG aufgewendet, wenn der Diskonterlös aufgrund einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem Lieferan
»Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen, die zu einer Steuerminderung führen, liegen nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung dann vor, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine niedrigere Steuer ergibt (Anschluß an BFH-Urteil vom 28. März
»1. Hat das FA über die gesonderte Gewinnfeststellung zu Unrecht Feststellungsbescheide erlassen, so kann es nach deren Aufhebung bei den bestandskräftigen Folgebescheiden die erforderlichen Berichtigungen jedenfalls dann vornehmen, wenn die Feststellungs
»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von einem Bauunternehmer an die Bauherrengemeinschaft erbrachte Bauleistungen nicht nach § 4 Nr. 9a UStG (1980) steuerfrei sind.«
»Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Arbeitnehmern gehören, in der Regel zu deren Arbeitslohn (Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).«
»Der Senat bleibt dabei, daß eine Jubiläumszuwendung nur dann steuerfrei ist, wenn sie zu den lohnsteuerpflichtigen Bezügen, auf die ein Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, hinzukommt. Das kann der Fall sein, wenn eine Jubiläumszuwendung den tarifvertr
»Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist auch dann tatsächlich durchgeführt, wenn die Arbeitslöhne laufend auf ein Sparbuch des Arbeitnehmer-Ehegatten überwiesen werden, dieser aber von dem Sparbuch - ohne zeitlichen Zusammenhang mit den Lohnzahlungen - größe
»1. Zum tarifrechtlichen Begriff 'lichtempfindliche Filme'. 2. Gegen die Gültigkeit der VO (EWG) Nr. 111/84 der Kommission vom 13. Januar 1984 über die Einreihung von Waren in die Tarifst. 37.02 B GZT bestehen keine Bedenken.«
»1. Wird ein Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranlage befindet, an eine neu errichtete gemeindliche Ortskanalisation angeschlossen, so ist der vom Grundstückseigentümer aufgrund einer Ortssatzung an die Gemeinde zu entrichtende
»1. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Fahrtaufwendungen zwischen Betriebsstätte und Wohnung gilt auch im Verhältnis einer Personengesellschaft zu ihrem geschäftsführenden Gesellschafter. 2. Hat der Gesellschafter am Ort seiner Wohnung ein we
»Mittelbare Anteilsvereinigung in der Hand des Treugebers bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Treuhänder.«
»Wird Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen Versagung der Prozeßkostenhilfe durch das FG beantragt, muß erneut eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden, und zwar bis zum Ablauf der Beschwerdefri
»Wird Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen Versagung der Prozeßkostenhilfe durch das FG beantragt, muß erneut eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden, und zwar bis zum Ablauf der Beschwerdefri
»1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten können gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige nicht seinen Arbeitsplatz wechselt, durch den Umzug aber eine Fahrzeitersparnis bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von täglich bis zu einer Stunde eintritt (E
»1. Zieht ein Ausländer in die Bundesrepublik, weil er hier als Arbeitnehmer eingestellt wird, so können die ihm entstandenen sonstigen Umzugsauslagen in Höhe der sich aus § 10 Abs. 1 und 2 AUV ergebenden Pauschbeträge für Auslandsumzüge vergleichbarer Be
»1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten können gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige nicht seinen Arbeitsplatz wechselt, durch den Umzug aber eine Fahrzeitersparnis bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von täglich bis zu einer Stunde eintritt (E
»Läßt sich der Kläger vor dem BFH durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und durch einen Wirtschaftsprüfer vertreten, so ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mangels Postulationsfähigkeit aus dem Verfahren zu weisen.«
»Ein mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagter Steuerpflichtiger kann im Hinblick auf die Folgen einer Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268 ff. AO (1977) auch dann beschwert sein, wenn das FA abweichend von der Steuererklärung seine
»Ein mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagter Steuerpflichtiger kann im Hinblick auf die Folgen einer Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 ff. AO 1977 auch dann beschwert sein, wenn das FA abweichend von der Steuererklärung seine Ein
»Steuerberater dürfen im beruflichen Verkehr nicht auf das von einer Verwaltungsakademie des Landes Nordrhein-Westfalen erteilte Diplom 'Betriebswirt (VWA)' als Zusatz zu ihrer Berufsbezeichnung hinweisen.«
»1. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt. 2. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG kann nur ein Nutzba
»1. Unter 'Verwerten' i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt. 2. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG kann nur ein Nutz
»1. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt. 2. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG kann nur ein Nutzba
»1. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt. 2. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG kann nur ein Nutzba
»Der Senat hält daran fest, daß der bewertungsrechtliche Einfamilienhausbegriff nicht ein von der allgemeinen Verkehrsauffassung bestimmter Begriff ist (so schon Urteil vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146,167, BStBl II 1986, 448).«
»1. Verfaßt ein Schriftsteller einen Roman im Inland und vergibt er 13 Jahre später, nachdem er seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat, die Verfilmungsrechte an dem Roman an eine inländische Filmverlagsgesellschaft zur
»Bei der Bildung der Summe der Einkünfte nach § 2 AGGrenzG NL sind Verluste aus einem im Ausland belegenen selbstgenutzten Einfamilienhaus abzuziehen. § 50 Abs. 2 EStG steht dem nicht entgegen.«
»Der Anspruch des FA auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist Konkursforderung. Die ihm zugrunde liegenden Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen an den Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung werden im Augenblick der Konkurseröffnung
»1. Ein Berufsausbildungsvertrag zwischen Vater und Sohn nach §§ 3 und 4 BBiG stelIt auch steuerrechtlich einen Arbeitsvertrag dar, auf den die vom BFH für die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern entwickelten Grundsätze zum Fr
»Ist mangels eigener Vermietung des hergestellten Bauwerks die Option zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG) fehlgeschlagen, gleichwohl aber vom Steuerpflichtigen eine Vorsteuererstattung seitens des FA erlangt worden, führt die Rückzahlung dieses Betrages ni
»Zur Frage der Berichtigung der Parteibezeichnung.«
»Fährt der Steuerpflichtige für die Fahrt zur 6 km entfernten Arbeitsstätte einen 20 km langen Umweg, um aus Gefälligkeit einen Arbeitskollegen zur selben Arbeitsstätte mitzunehmen, so sind Aufwendungen wegen eines auf der Umwegstrecke eingetretenen Verke
»Hat ein Arbeitgeber nach Abschluß einer Lohnsteuer-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt, so muß das FA seit Inkrafttreten der AO (1977) gegen ihn einen schriftlichen Haftungsbescheid erlassen, wenn e
»1. Für einen Schulverband im Ausland tätige Lehrer, die von dort keine Vergütung, sondern vom Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - eine Ausgleichszulage erhalten, beziehen bei beschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG i
»Wird Auslandstrennungsgeld steuerfrei ausgezahlt, so stehen sämtliche Kosten einer doppelten Haushaltsführung (einschließlich der Kosten für gelegentliche Familienheimfahrten) in unmittelbarem unwirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Auslandstrennungsgeld
»Duldet der Verpächter (Vater) eines Gewerbebetriebs, daß der Pächter (Sohn) auf dem mitverpachteten Betriebsgrundstück ein ausschließlich eigenen Wohnzwecken des Pächters dienendes Einfamilienhaus errichtet, so ist bei Hinzutreten weiterer Umstände der d
»Aufwendungen für Sportgeräte und Sportkleidung können für Diplom-Pädagogen (Erzieher) nach § 9 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1 S. 1 EStG in vollem Umfang Werbungskosten sein, wenn die private Nutzung der Sportsachen von ganz untergeordneter Bedeutung ist. Die Aufwe
»1. Das 'erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt', das Personenbeförderungsunternehmer von sog. Schwarzfahrern erheben, ist regelmäßig kein Entgelt für die Beförderungsleistung oder eine andere steuerbare Leistung des Beförderungsunternehmers. 2. Beihilfen d
»Nachträgliche Erteilung eines Kontrollexemplars T Nr. 5 für Waren, die ohne zollamtliche Behandlung ausgeführt worden sind?«
»1. Empfänger einer Betriebsausgabe i. S. § 160 S. 1 AO (1977) ist in der Regel derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Steuerpflichtigen übertragen wird. Ist für den Steuerpflichtigen erkennbar, daß diese Person den
»Reflektor-Glühlampen mit blau gefärbten Glaskolben (sog. Pflanzenlampen) unterliegen der Leuchtmittelsteuer.«
»Befördert der Kommittent das Kommssionsgut mit eigenen Fahrzeugen an den im Ausland ansässigen Kommissionär, so kommt eine Lieferung im Inland gemäß § 3 Abs. 7 S. 1 UStG (1967) nicht in Betracht, weil die (anschließende) Übergabe des Kommmissionsgutes an
»1. Auch im bürgerlich-rechtlich geprägten Erbschaftsteuerrecht ist der Erbbauzinsanspruch gemäß § 92 Abs. 5 BewG (1965) gesondert zu bewerten, obwohl er Bestandteil des Grundstückes ist. 2. Ein zeitlich begrenzter Erbbauzinsanspruch, der auch durch den E
»§ 79 Abs. 1 S. 1 BBauG gilt auch nach dem Inkrafttreten des GrEStG (1983) nicht für die Grunderwerbsteuer.«
»1. Der Erbbauzinsanspruch ist keine Nutzung im Sinne des § 16 BewG (Anschluß an BFHE 134, 569, BStBl II 1982,184). 2. Sowohl die Streichung des § 16 Abs. 2 als auch die gesamte Regelung des § 92 BewG sind mit dem GG vereinbar.«
»Eine Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch nicht hinsichtlich der Anrechnung der Körperschaftsteuer angeordnet werden.«
»1. Bei der gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1. Hs. 2 AStG durchzuführenden Vergleichsrechnungen sind unter den von dem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern sowohl die deutschen als auch die ausländischen Steuern zu verstehen. 2. Bei der Ermittlung der deutsch
»Die bei Bestellung eines Erbbaurechtes vereinbarten Erbbauzinsen gehörten in Bayern auch vor dem 1. Januar 1983 zur Gegenleistung (Anschluß an BFHE 126, 71, BStBl II 1978, 678). Der Kapitalwert der Erbbauzinsen ist auch dann nach 13 Abs. 1 BewG zu berech
Auf Grund des Beschlusses des BVerfG vom 12.03.1985, 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/83 (BVerfGE 69, 188, BStB1 II, 475) darf bei der Beurteilung der personellen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung für die Annahme einer Betrieb
»Zugaben i. S. der Zugabeverordnung sind keine Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Entsprechende (Werbe-)Aufwendungen sind daher auch ohne Beachtung der besonderen Aufzeichnungsvorschriften des § 4 Abs. 6 (nunmehr Abs. 7) EStG als Betriebsausgaben
»Verpflegungsmehraufwendungen, die einem Steuerpflichtigen anläßlich der Unterbringung seines Kindes in einer Kindertagesstätte entstehen, sind keine Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung eines Kindes, sondern Unterhaltsaufw
»1. Ist die Revisionsbegründungsfrist versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht wird. Die Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsb
»1. Die Artikel 3 und 5 des Freihandelszonenabkommens EWG/Schweiz wahren nicht den Besitzstand von Personen, die vor dem 01.01.72 Vorteile aus einer unrichtigen Tarifierung gezogen haben. 2. Zur Heranziehung anderssprachiger Fassungen bei der Auslegung de
»1. Ein Beiladungsbeschluß wird jedenfalls dann mit seiner Verkündung während der mündlichen Verhandlung gegenüber den Beizuladenden wirksam, wenn alle Beteiligten einschließlich der Beizuladenden während der mündlichen Verhandlung anwesend oder vertreten
»1. Der III. Senat schließt sich der Rechtsprechung des VI. Senats (Urteile vom 25. März 1983 VI R 275/80, BFHE 138, 343, BStBl II 1983, 453, und vom 9. Dezember 1983 VI R 196/81, BFHE 140, 230, BStBl II 1984, 309) an, daß bei Unterhaltsleistungen an Bewo
»1. Die Vermutung der Beschaffenheit nach § 17 Abs. 2 ZG ist von einer Zollanmeldung abhängig, in der die für die Tarifierung maßgebenden Beschaffenheitsmerkmale in einer Weise angegeben sind, daß eine eindeutige Tarifierung möglich ist. 2. Werden in der
»Wird ein Wirtschaftsgut aus einem Gewerbebetrieb in ein land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen überführt, ist eine Entnahme jedenfalls dann zu verneinen, wenn die einkommensteuerliche Erfassung der stillen Reserven gewährleistet ist und eine Ge
»Wird ein Grundstück erworben, mit vier Eigentumswohnungen bebaut und werden drei dieser Eigentumswohnungen veräußert, so liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor.«
»Auch die in einem Einheitswertbescheid über ein Grundstück getroffene Feststellung, daß es ein Betriebsgrundstück ist, kann gesondert angefochten und bestandskräftig werden (Anschluß an BFH-Urteil vom 13. November 1981 Ill R 116/78, BFHE 135, 85, BStBl I
»1. § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FGO gestattet es den FG, die Vollziehung eines Steuerbescheides mit der Maßgabe aufzuheben, daß in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen. 2. Für die Bestimmung des Zeitpunktes, von dem an die Wirkungen der
»1. Ein Unternehmer kann auf einem Grundstück, an dem er und seine Ehefrau zu gleichen Teilen gemeinschaftlich Miteigentümer sind, 'für sein Unternehmen' (§ 15 Abs. 1 UStG 1967) ein Bauwerk errichten lassen (Fortführung des BFH-Urteils vom 26. Februar 197
»1. Eine unvorhersehbare, aber nur zeitweilige Verhinderung ist kein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ihr Ende noch in den Lauf der Rechtsmittelfrist fällt, die Fristwahrung zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist und der Beteiligte
»1. Der Senat hält daran fest (Urteile in BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400 und in BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404), daß sich der Verfügungsberechtigte von Sozialwohnungen seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nach dem Wohnungsbindungsgesetz zur G
»Kann ein Werbemittler mehrjährige Werbeverträge mit Filmtheatern nur unter der Voraussetzung abschließen, daß er diesen verzinsliche Kredite gewährt, und finanziert er diese Darlehen seinerseits durch Kreditaufnahme, führt diese bei ihm zu einer nicht nu
»1. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (1986) ist auch auf eine sog. ScheinKG anzuwenden. 2. Sondervergütungen i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erhöhen den Gewinn des Gesellschafters auch dann, wenn sie in der Gesellschaftsbilanz zu aktivieren sind (Anschluß an BFH-U
»1. Die Gründe des Beschlusses, mit dem ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe abgelehnt wird, müssen erkennen lassen, daß die Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 114 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sind. Dazu reicht der Hinweis, die Klage sei in der Haupt
»Ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung kann ausnahmsweise dann als Antrag auf Veranlagung i. S. von § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 lit. b EStG gewertet werden, wenn das FA bereits im vorangegangenen Veranlagungszeitraum ein
»1. Ein Steuerpflichtiger hat an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Prüfungsanordnung ein berechtigtes Interesse, wenn er damit die Auswertung der durch die Prüfung erlangten Kenntnisse durch das FA verhindern will. 2. Die Anordnung ei
»Bei der Aufteilung von Veräußerungsgewinnen nach § 23 Nr. 2 letzter S. BHG ist von den Buchwerten auszugehen.«
»Hat sich während des Revisionsverfahrens der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides nach Ergehen eines Umsatzsteuerjahresbescheides in der Hauptsache erledigt (BFH-Urteil vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 10
»Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung (Vorsatz und Unrechtsbewußtsein) in einem Fall der mittelbaren Parteienfinanzierung über eine Organisation gegeben sind.«
»Es bestehen ernstliche Zweifel, ob eine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft durch die Vertretung einer Organisation begangen werden kann, die ihr zugeflossene Spenden ohne Wissen des Spenders an politische Parteien weitergeleitet hat.«
»1. Ist unklar, ob ein Geschäftsvorfall als laufender einzuordnen ist, so kann die lange Laufzeit einer Kreditaufnahme Anzeichen dafür sein, daß der Kredit das Betriebskapital nicht nur vorübergehend verstärken soll und damit Dauerschuld ist. 2. Besteht d
»1. Für die Errichtung eines Gebäudes kann eine Zulage gemäß § 4b InvZulG nicht gewährt werden, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude nicht mit dem identisch ist, das in dem innerhalb des Begünstigungszeitraums eingereichten Baugesuch ausgewiesen ist. 2
»Ein Investitionszulagebescheid ist jedenfalls dann nicht entsprechend § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (1977) zu ändern, wenn der Steuerpflichtige erst nach Ablauf der Antragsfrist die Gewährung einer Investitionszulage für weitere Wirtschaftsgüter beantragt.«
»Die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 15 Abs. 3 bis 5 i. V. m. § 15 Abs. 2 UStG (1967) richtet sich allein nach der Verwendung des Leistungsgegenstands, nicht aber nach dem Anlaß, aus dem der Unternehmer die Leistung bezogen hat.«
»Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die ein Unternehmer auf seinem Betriebsgelände errichten läßt, um sie - neben eigener Benutzung - unentgeltlich Geschäftsfreunden und Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen.«
»1. Die Festlegung des Prüfungsbeginns einer Außenprüfung ist ein Verwaltungsakt; die Prüfungsanordnung ist ein davon getrennter Vorgang. 2. Erreicht der Steuerpflichtige aufgrund einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 1 S. 4 FGO), daß die Festl
»1. Die erstattete Kapitalertragssteuer kann erst nach Aufhebung des der Erstattung zugrunde liegenden Freistellungsbescheids zurückgefordert werden. 2. Ob Zinsen i. S. des Art. 11 Abs. 1 DBA-Schweiz aus der Bundesrepublik 'stammen', richtet sich nach deu
»1. Bei einer KG mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind in entsprechender Anwendung des § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO die nicht zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter nicht befugt, Klage zu erheben, es sei denn, die Beschränkung der Klagebefugn