I. Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 29. November 1984 IV R 86/84 (BFHE 142, 417, BStBl II 1985, 218 ) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) folgende [...]
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