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(Leitlinien) (Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [www.saarland.de/solg/DE/insitution/aktuelle-meldungen > Pressemitteilung vom] [Veränderungen gegenüber den vorigen Leitlinien sind weinrot markiert] Pressemitteilung vom 19.12.2022 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht Stand 1. Januar 2023 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab dem 1. Januar 2023 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. [...] Für Zwecke der Bemessung des Ehegattenunterhalts der Erwerbsanreiz mit 1/10 des anrechenbaren Erwerbseinkommens in Ansatz gebracht [...]. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung [...]
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