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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.justiz.rlp.de > Gerichte > 4 (re.) > OLG Koblenz > Service & Info (oben) ..] [Neu: Der Text weist - soweit ersichtlich - Veränderungen nur zu Ziff. 2.1 und 2.10 auf - jeweils blau gekennzeichnet] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (KoL) Stand 01.01.2017 (Die Leitlinien orientieren sich weitgehend an den Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf) Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütungen werden in der Regel dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufsüblich sind oder nur in geringem Umfang [...]
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